Versorgung des Auftraggebers mit Reinraumbekleidung und Reinraummöppen als Mietwäsche
Versorgung des Auftraggebers mit Reinraumbekleidung und Reinraummöppen als Mietwäsche
Mit Erteilung des Zuschlags verpflichtet sich der Auftragnehmer, dem Auftraggeber während der gesamten Vertragslaufzeit saubere, hygienisch einwandfreie, entsprechend ihrem Verwendungszweck keimarm oder steril verpackte sowie mangelfreie Reinraumbekleidung und Reinraummöppe entsprechend der vertraglichen Regelungen zur Verfügung zu stellen und gewährleistet dem Auftraggeber dabei maximale Versorgungssicherheit. Der Auftragnehmer sichert im Übrigen die Einhaltung der geforderten / vertraglich festgelegten sowie der gesetzlich vorgeschriebenen Hygiene- und Qualitätsstandards im Hinblick auf die Leistungserbringung über die gesamte Vertragslaufzeit zu.
Die Anforderungen an die Reinraumbekleidung, Reinraummöppe und weiteren Leistungen sind in den Hinweisen zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung zum Vergabeverfahren inklusive Anlagen aufgeführt.