Der Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg beabsichtigt auf Grundlage des Tarifvertrags zur Entgeltumwandlung eine Rahmenvereinbarung mit einer Leasinggesellschaft zu schließen, sodass die berechtigen Bediensteten (nachfolgend: „Begünstigte“) im Rahmen eines Dienstradleasingmodells Fahrräder zur dienstlichen und privaten Nutzung leasen können. Berechtigte Bedienstete in diesem Sinne sind Beschäftigte nach dem Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD). Die Finanzierung erfolgt im Rahmen einer Entgeltumwandlung und wird von den berechtigten Bediensteten selbst übernommen. Es ist beabsichtigt, monatliche Entgeltbestandteile zum Zwecke des Leasings von straßenverkehrstauglichen Fahrrädern (gem. § 63a der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)) sowie von zusätzlichen Versicherungsleistungen und leasingfähigem Fahrradzubehör umzuwandeln. In einer Bedarfsabfrage unter den Mitarbeitenden der Kreisverwaltung im Juli 2022 haben 33 Mitarbeitende (nachfolgend: „Begünstigte“) ihr verbindliches Interesse bekundet. Aufgrund des Umstandes von Fluktuationen im Beschäftigtenbereich und der Besonderheit des Auftragsgegenstandes wird ein Höchstwert des Auftragsvolumens basierend auf einer Anzahl von 40 Beschäftigen festgelegt. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter Link https://www.subreport.de/E58982299
heruntergeladen werden können.
Siehe oben Abschnitt II. 1.4