Rahmenvereinbarung Einwendungsmanagement Netzausbau (Strom)
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags zur Unterstützung der Bundesnetzagentur bei der Bearbeitung eingehender Hinweise und Einwendungen sowohl im Rahmen des Prozesses zu den Präferenzräumen und dem Netzentwicklungplan und als auch im Rahmen der Genehmigungsverfahren konkreter Netzausbauvorhaben (Einwendungsmanagement). Das Einwendungsmanagement dient im Wesentlichen der Vorbereitung des Erörterungstermins. Die Bundesnetzagentur muss nach dem Erörterungstermin in der Lage sein, die vorgebrachten Argumente, die Erwiderung des Vorhabenträgers und die ggf. im Erörterungstermin gewonnenen Erkenntnisse gegenüberzustellen und zu bewerten. Auf dieser Basis wird die Entscheidung der Behörde getroffen. Einwendungen können auch in der Beteiligungsphase im Rahmen von Antragskonferenzen eingehen. Das Einwendungsmanagement (EWM) erfasst die Absender und Inhalte der jeweiligen Einwendungen, ermöglicht eine systematische Bearbeitung der einzelnen Argumente und dient der Vorbereitung weiterer Verfahrensschritte. Es wird derzeit von einem Umfang von bis zu 208 Verfahren ausgegangen. Die geschätzen Durchschnittswerte pro Verfahren sind dem Preisblatt zu entnehmen. Die tatsächlichen Werte können pro Verfahren können dabei deutlich abweichen. Die Rahmenvereinbarung ist auf eine Laufzeit von vier Jahren ausgelegt. Innerhalb der Vertragslaufzeit erfolgen die konkreten Einzelabrufe nach Bedarf gem. der Besonderen Vertragbedingungen (vgl. Anlage 07).