Ziel der sozialräumlichen Studie ist die Verdeutlichung der Bedeutung öffentlich zugänglicher Freiräume, bei qualitativer und quantitativer Betrachtung, insbesondere der Plätze, Grün- und Freiflächen für die Stadtgesellschaft und für unterschiedliche Nutzergruppen. Es sollen Beziehungen und mögliche Konfliktpotenziale zwischen verschiedenen Nutzergruppen aber auch zwischen Nutzergruppen und der physischen bzw. der ökonomischen Beschaffenheit (z. B. Kommerzialisierung) der öffentlichen Räume untersucht werden und Wege zur Verbesserung der Situation und des Umgangs mit dem öffentlich zugänglichen Freiraum vorgeschlagen werden (siehe https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/ris_vorlagen_dokumente.jsp?risid=4623562).
Bezug wird auch zum Konzeptgutachten Freiraum München 2030 genommen, welches die strategische Grundlage für die langfristige Freiraumentwicklung in München bildet (siehe muenchen.de https://www.muenchen.de/rathaus/dam/jcr:38cecb80-7c6a.../FRM2030_WEB.pdf).
Vergabe eines Werkvertrages für das Referat für Stadtplanung und Bauordnung unter enger Beteiligung des Sozialreferates. Durchführung von Personenbefragungen im öffentlichen Raum sowie einer Repräsentativbefragung und ergänzende qualitative Verfahren zum öffentlich zugänglichen Freiraum in ausgewählten Teilbereichen Münchens. Es wird räumlich von sechs Quartierstypen und 15 quartiersbezogenen Untersuchungsgebieten ausgegangen, die exemplarisch für andere Gebiete der Stadt stehen können und übertragbare Ergebnisse auch für andere Kommunen erwarten lassen. Diese vorbereitend ausgewählten städtischen Teilräume sind Betrachtungsräume, eine räumliche Schwerpunktsetzungen ist konzeptgestützt von den Werkauftragnehmer/innen vorzuschlagen. Für die Untersuchung werden Kosten in Höhe von max. 380 000 € brutto (ca. 125 000 € im Jahr 2018, ca. 225 000 € im Jahr 2019 und ca. 30 000 € im Jahr 2020) veranschlagt.
Die Durchführung der sozialräumlichen Studie erfolgt in einem zweistufigen Verfahren auf der Basis eines in Bausteine gegliederten Konzeptansatzes im zeitlichen und kostenbezogenen Kontext. In der ersten Stufe ist die Analyse durchzuführen (Dauer 12 Monate) mit abschließender Empfehlung und Darlegung der Weiterführungsoptionen als Entscheidungsgrundlage. In der zweiten Stufe sind, daraus resultierend, das weitere Vorgehen vorzuschlagen und Empfehlungen abzuleiten. Es ist ein strategischer Ansatz für die Bewältigung der Aufgaben der städtischen Referate auf Quartiersebene zu konzipieren und Vorschläge für den Umgang und die Entwicklung aller Typen öffentlich zugänglicher Freiräume abzuleiten. Der jeweilige Nutzen ist differenziert im integrierten Zusammenhang darzustellen und bei der Aufbereitung der Ergebnisse zu berücksichtigen. Die Ausrichtung der Weiterführung in der zweiten Stufe wird von der Auftraggeberin vorgegeben.
Aufgrund der Vielschichtigkeit des Themas soll ein Methodenmix zur Anwendung kommen. Untersuchungsgegenstand sind alle Nutzerinnen und Nutzer sowie ihr Lebensumfeld mit quartiersbezogenen öffentlichen Räumen, übergeordneten Freiräumen und Zielkonflikte wie z. B. Verkehrs- versus Aufenthaltsräume. Den Kern bildet u. a. eine standardisierte, repräsentative Befragung in ausgewählten städtischen Teilbereichen, die unterschiedliche baulich-räumliche und sozialstrukturelle Charakteristiken aufweisen. Die Auswahl erfolgt nach demographischen, sozialen, baustrukturellen und auf den öffentlichen Raum bzw. Freiraum bezogene Indikatoren; zusätzlich werden auch Milieus berücksichtigt. Neben der Auswertung der Befragung ist die Erfassung quantitativer und qualitativer Bewertungskriterien erforderlich. Mögliche weitere Methoden sind u. a. Beobachtungen, Interviews, Stadtspaziergänge sowie interaktive Plattformen und weitere innovative experimentelle Ansätze.
Es ist zu erwarten, dass eine Bietergemeinschaft bzw. Partnerschaft verschiedener Unternehmen zur Bearbeitung notwendig ist. Die sozialräumliche Ausrichtung der Studie erfordert einen interdisziplinären Ansatz und Kernkompetenzen in den Bereichen empirische Sozial- und Stadtforschung, Stadtsoziologie, Sozialplanung, Stadtentwicklung und Freiraumplanung. Wünschenswert sind darüber hinaus Stadtpsychologie, interkulturelle Themen, Wohnungsmarkt, Architektur/Denkmalpflege, Stadt-, Landschafts-, Verkehrsplanung und Beteiligungsverfahren als ergänzende Kompetenzen.
Von Seiten der Auftragnehmerin / des Auftragnehmers ist die Projektleitung zu benennen, hier sollen sich die Schwerpunkte der Studie widerspiegeln. Dies gilt insbesondere für den sozialwissenschaftlichen Schwerpunkt. Neben sozialräumlicher ist auch raum- bzw. freiraumplanerische Kompetenz der Projektleitung erforderlich (ggf. auch zwei Personen).
Die Dokumentation soll u. a. in einer Kurzfassung in Form einer Broschüre und im Rahmen der Dokumentation der Schlüsselprojekte von „Freiraum M 2030“ erfolgen. Zusätzlich ist eine Dokumentation von 12 Seiten nach dem Layout der Obersten Baubehörde zur Verfügung zu stellen.