Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefpost und Dialogpost. Es wird hierbei davon ausgegangen, dass sich die Bieter/Bietergemeinschaften im Rahmen der Briefbeförderung bei Teilleistungen der Dienste der Deutschen Post AG gemäß § 11 Abs. 1 i. V. m. § 28 Abs. 1 PostG bedienen. Dies ist ausdrücklich zugelassen, aber nicht zwingend erforderlich. Für diese Teilleistungen finden im Gegensatz zu den grundsätzlichen Regelungen der Vergabeunterlagen der Auftraggeberin die AGB der Deutschen Post AG Anwendung. Bei Vertragsabschluss sind diese Teilleistungsverträge vorzulegen.
Niederlegungsstellen iSd. § 181 ZPO sind keine Nachunternehmer.
Voraussichtlicher Vertragsbeginn: 1.6.2019
Die Postgegenstände sind vom Auftragnehmer in dessen Räumlichkeiten zu frankieren. Die Herstellung und Verwendung eines Klischees ist ebenfalls anzubieten.
Jährlich etwa (Los 1, PLZ 48/49):
Postkarte
50
Standardbrief bis 20 g
25 545
Kompaktbrief bis 50 g
5 430
Großbrief bis 500 g
11 925
Maxibrief bis 1 000 g
402
Büchersendung bis 500 g
420
Büchersendung bis 1 000 g
500
Dialogpost Standard bis 20 g
3 326
Eine Abnahmegarantie ist hiermit nicht verbunden.
Jährlich etwa (Los 2, international und national ohne PLZ 48/49)
Postkarte
49
Standardbrief bis 20 g
25 545
Kompaktbrief bis 50 g
5 429
Großbrief bis 500 g
11 925
Maxibrief bis 1000 g
402
Büchersendung bis 500 g
420
Büchersendung bis 1000 g
500
Dialogpost Standard bis 20 g
3 326
Standardbrief international bis 20 g
750
Kompaktbrief international bis 50 g
360
Großbrief international bis 500 g
830
Maxibrief international bis 1 000 g
40
Eine Abnahmegarantie ist hiermit nicht verbunden.