Für die Grundinstandsetzung eines Schulgebäudes und einer Sporthalle einschließlich von Außenanlagen sollen folgende Planungsleistungen gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2013) Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 2 Technische Ausrüstung § 53 und § 55 in Verbindung mit Anlage 15 die Leistungsphase (LPH.) 2 Vorplanung bis LPH. 9 – Objektbetreuung für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 8:
— (nach DIN 276 Dez. 2008 Kostengruppen 410, 420, 430, 440, 450, 460, 470, 480 und 540) vergeben werden.
Zunächst sollen die Planungsleistungen der LPH. 2 -Vorplanung – nach § 55 HOAI beauftragt werden.
Der Auftrag umfasst optional die LPH. 3 – Entwurfsplanung LPH. 4 – Genehmigungsplanung, LPH. 5 -Ausführungsplanung, LPH. 6 – Vorbereitung der Vergabe, LPH. 7 – Mitwirkung bei der Vergabe, LPH. 8 - Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation, LPH. 9 – Objektbetreuung.
Der Auftraggeber behält sich die stufenweise Beauftragung einzelner Leistungsabschnitte als Option bis zum Abschluss der Baumaßnahme vor. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Gesamtleistung besteht nicht.
Der Standort Wartiner Straße 6 wurde im Jahre 2006 aufgegeben. Seitdem ist aufgrund des Leerstandes trotz Sicherungsmaßnahmen ein hoher Grad an Vandalismus und Verfall der Bausubstanz zu verzeichnen. Der Standort mit einem 8 629 m
Grundlage der Planung der Baumaßnahme bildet das geprüfte Bedarfsprogramm.
Der festgelegte Gesamtkostenrahmen von 9 345 000 EUR (brutto) ist einzuhalten.
Zu den Planungsbeteiligten werden u. a. gehören: Objektplaner, TGA-Planer, Projektsteuerer, ggf. Sonderfachleute wie u. a. Sicherheitskoordinator und ggf. Gutachter.
Grundlage der Projektbearbeitung ist die Verwaltungsvorschrift „Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins“ (ABau siehe unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben/).