Das Deutsche Museum bestellt nach dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und
andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) und der Unfallverhütungsvorschrift (DGUV Vorschrift
2) die Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Die sicherheitstechnische Betreuung der ca. 580 Beschäftigten wird dabei schwerpunktmäßig im
Haupthaus Deutsches Museum, vereinzelt (voraussichtlich maximal 1x im Monat) aber auch in den
Zweigstellen Verkehrszentrum und Flugwerft Schleißheim und drei weiteren Depots für eingelagerte
Exponate im Raum München sowie dem neu eröffneten Zukunftsmuseum in Nürnberg erfolgen.
a) Der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin (ff. AN) übernimmt die sicherheitstechnische Betreuung
der Beschäftigten beim Deutschen Museum (Auftraggeber, ff. AG) entsprechend den Anforderungen
des § 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift
„Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2), in der jeweils gültigen
Fassung. Sie/Er unterstützt/berät das Deutsche Museum bei der Einhaltung der Pflichten aus dem
Arbeitsschutzgesetz.
b) Die im Rahmen der Grundbetreuung und betriebsspezifischen Betreuung nach der DGUV
Vorschrift 2 in der jeweils gültigen Fassung zu erbringenden Leistungen (s. Anhang 1 und Anhang 2)
werden zwischen dem AG und dem AN abgestimmt. Der Umfang der Leistungen in der
betriebsspezifischen Betreuung hängt von den Erfordernissen in den einzelnen Abteilungen ab.