Konzession zum Abschluss von Mietverträgen über die Vermietung von Fernsehgeräten für den baden-württembergischen Justizvollzug für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 31. August 2025.
Konzession zum Abschluss von Mietverträgen über die Vermietung von Fernsehgeräten für den baden-württembergischen Justizvollzug für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 31. August 2025.
Im Mai 2021 waren in den einzelnen Justizvollzugsanstalten insgesamt 1.612 Fernsehgeräte an Gefangene vermietet:
Fernsehempfang ist in den oben genannten Justizvollzugsanstalten derzeit in knapp 2.058 Hafträumen möglich.