Gegenstand sind die Planungs- und Überwachungsleistungen der Leistungsphasen 3-9 für technische Ausrüstung (§ 55 HOAI), betreffend die Gewerke Sanitär, Heizung, Lüftung/Klima sowie Gas. Die Erstellung eines Energieausweises für Nichtwohngebäude ist als besondere Leitung anzubieten.
Planungs- und Überwachungsleistungen der Leistungsphasen 3-9 für technische Ausrüstung (§ 55 HOAI), betreffend die Gewerke Sanitär, Heizung, Lüftung/Klima sowie Gas. Die Erstellung eines Energieausweises für Nichtwohngebäude ist als besondere Leitung anzubieten.