Im Rahmen dieser Vergabe werden folgende Leistungen vergeben:
- Objektplanung Verkehrsanlagen, Lph 8 (Bauoberleitung) gemäß § 47 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 13, Ziffer 13.1;
- Objektplanung Ingenieurbauwerke (Regenwasserkanäle und Stützwände), Lph 8 (Bauoberleitung) gemäß § 43 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 12, Ziffer 12.1;
- Örtliche Bauüberwachung bei Verkehrsanlagen (inkl. Ausstattung: Markierung, Beschilderung, Fahrzeugrückhaltesysteme, Lichtsignalanlagen) und Ingenieurbauwerken (Regenwasserkanäle und Stützwände) als Besondere Leistung gemäß HOAI 2021 Anlage 13, Ziffer 13.1 zu § 47 Absatz 2 und Anlage 12, Ziffer 12.1 zu § 43 Absatz 4;
-Weitere Besondere / Zusätzliche Leistungen.
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
(Art und Umfang der Bauarbeiten, Lieferungen oder Dienstleistungen bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)
Im Rahmen des Ersatzneubaus der Prosigker Brücke in Köthen ist der Um- und Ausbau der L 73 (ehemals L 145) und B 185 (ehemals B 183) einschließlich der in der Baustrecke befindlichen drei Knotenpunkte erforderlich (grundhafter Straßenausbau). Diese Maßnahme ist Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens.
Im Einzelnen erfolgt der Ausbau der Ortsdurchfahrt der Landesstraße L 73 zwischen dem Knotenpunkt Lohmannstraße (L 73) / Luisenstraße und Leipziger Straße (L 73) / Am Holländer Weg (B 185) / Prosigker Kreisstraße (B 185) und der Bundesstraße B 185 zwischen dem Bahnübergang Richtung Prosigk und dem Knotenpunkt Am Holländer Weg (B 185) / Quellendorfer Straße. Weiterhin werden Geh- und Radwege entlang der Straßenabschnitte angelegt. Die Baulänge der L 73 beträgt ca. 569 m, die der B 185 ca. 365 m. Die Baulänge der kommunalen Straßen beträgt ca. 250 m.
Im Zuge des Um- und Ausbaus der L 73 bzw. B 185 werden zusätzlich die Einmündungsbereiche der kommunalen Straßen (nördliche) Lohmannstraße, Leipziger Straße, Maxim-Gorki-Straße, An der Eisenbahn, Am Güterbahnhof und Industriestraße entsprechend baulich angepasst.
Das Komplexvorhaben beinhaltet weiterhin die Erneuerung des Leitungsbestandes bzw. die Umverlegung von Leitungen als Folgemaßnahme des Brücken- und Straßenbaus sowie als Investitionsmaßnahmen der Versorgungsunternehmen. Dazu gehört die Neuerrichtung der Straßenbeleuchtungsanlagen im Baubereich.
Die voraussichtlichen Baukosten (brutto) betragen ca. 7,0 Mio. €.