Der jährliche Bedarf an Papier für die Justizbehörden in München und Augsburg betrug in der Vergangenheit ca. 55 000 000 Blatt. Auf der Grundlage dieses Rahmenvertrags sollen künftig das Bayerische Staatsministerium der Justiz sowie die Gerichte und Staatsanwaltschaften mit Sitz in München und Augsburg berechtigt sein, Papier zu den Konditionen dieses Vertrages abzurufen. 7970000.