Gemäß Anordnung Nr. 3.3. des Planfeststellungsbeschlusses vom 23.4.2012 sind für die einzelnen Kompensations- und Kohärenzmaßnahmen Landschaftspflegerische Ausführungspläne zu erstellen und zur Sicherung der Erfüllung der Kompensationsziele mit den zuständigen Naturschutzbehörden abzustimmen.
Der Auftrag beinhaltet die landschaftspflegerische Ausführungsplanung gemäß § 39 Abs. 3 HOAI Leistungsphase 1,2,3,5 und 6 (in Teilen) gemäß Anlage 11 HOAI und Besondere Leistungen zur landschaftspflegerischen Ausführungsplanung.