Die Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz plant den Neubau des Bildungszentrums in Landshut. Es sollen neue Räumlichkeiten für Verwaltung mit Küche und Kantine, Lehrsäle und Werkstätten ((KFZ, Orthopädie-, Elektro-, Metall- und Schweißtechnik) mit den dazugehörigen Außenanlagen entstehen.
.
Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sollen die Planungsleistungen der Grundleistungen der Leistungsphasen 1-6 des Leistungsbildes Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 Abs. 1 HOAI 2021 i.V.m. Anl. 14 Nr. 14.1 sowie die Besondere Leistung der ingenieurtechnischen Kontrolle vergeben werden.
Die Handwerkskammer will in die handwerkliche Bildung in Landshut investieren und beabsichtigt große Teile des Bildungszentrums Landshut neu zu errichten.
.
Der Bildungsbetrieb ist während der Bauphase aufrechtzuerhalten, weshalb die Bestandsgebäude Gebäude A und B vorweg nicht abgebrochen werden können. Interimsgebäude sind zu vermeiden. Somit stehen diese Flächen für den Neubau nicht zur Verfügung, können jedoch für Freianlagen und für Stellfläche genutzt werden. Eine Bauabwicklung in Bauabschnitten ist bei Bedarf möglich.
.
Eine Variantenuntersuchung wurde bereits durchgeführt und liegt den Vergabeunterlagen bei. Wichtig ist, dass die Werkstätten während der Bauphase in Betrieb bleiben. Im Nachgang sind die Gebäude abzubrechen, die Betreuung erfolgt ebenfalls durch den Architekten. Die Kosten der KG 200 sowie 600 werden bei den anrechenbaren Kosten berücksichtigt.
.
Die Gebäude D (Werkstätten für die Landmaschinenmechaniker) und Gebäude E (Werkstätten für die Bauberufe) sind Bestandsgebäude und nicht Inhalt der Baumaßnahme. Diese Gebäude bleiben unangetastet.
.
Die Grundstücksgröße für die Flurnummern 1262/4, 1262/5 und 1262/6 beträgt ca. 20.000 qm, die Hauptnutzfläche gemäß genehmigten Raumprogramm ca. 5.000 qm. Ein genehmigtes Raumprogramm für die Umsetzung liegt bereits vor und liegt der Ausschreibung bei.
.
In den neuen Gebäuden sollen Werkstätten für Kraftfahrzeug-, Elektro-, Metall-, Schweiß- und Orthopädietechnik untergebracht werden. Zudem beinhaltet das Raumprogramm Lehrsäle, eine Kantine mit Küche und Räumlichkeiten für die Verwaltung. Die Inbetriebnahme ist für September 2027 vorgesehen. Mit der Planung soll unmittelbar nach Beauftragung im Oktober 2022 begonnen werden, sodass im Frühjahr 2023 der Förderantrag gestellt werden kann. Mit dem Zuwendungsbescheid wird dann im Herbst 2023 gerechnet, sodass im Frühjahr 2024 mit dem Bau begonnen werden kann.
.
Die Planungsbüros für Objektplanung Gebäude u. Innenräume sowie die Technische Ausrüstung werden in parallel stattfindenden Ausschreibungen gesucht.
.
Grundsätzlich gibt es hinsichtlich der Gestaltung von der Handwerkskammer keine Einschränkungen. Allerdings erwartet der Bauherr ein innovatives und nachhaltiges energetisches Konzept um für die Zukunft gut gerüstet zu sein. Die Handwerkskammer hat für die Handwerkswirtschaft einen Bildungsauftrag zu erfüllen und ist ein wichtiger Teil des Bildungscampus der Stadt Landshut. Diesem Aspekt ist bei einer eventuellen Neuordnung städtebaulich nach Möglichkeit gerecht zu werden. Auch sind die ökologischen und ökonomischen Aspekte umfassend zu berücksichtigen. Besonderer Wert ist auf Nachhaltigkeit zu legen, wobei auch die Folgekosten im Blick behalten werden müssen. Ein Fernwärmeanschluss ist vorhanden. Auch die Bewirtschaftungs- sowie Betriebskosten müssen beachtet werden.
.
Die Baumaßnahme wird zu großen Teilen finanziert mit Mitteln des Bundes und der europäischen Union ausgereicht vom Freistaat Bayern. Die Anforderungen für öffentlicher Auftraggeber sind bei der Projektabwicklung zu beachten.
.
Die Gesamtkosten der Maßnahme liegen bei grob 32,5 Mio. EUR brutto (KG 200-700). Die Maßnahme muss zuwendungsfähig sein. Die zu erstellende Kostenberechnung ist Inhalt des Zuwendungsbescheids. Die genehmigte Kostenberechnung ist daher Grundlage für die weitere Beauftragung der späteren Stufen und stellt auch die einzuhaltenden Kostenobergrenze dar. Eine Mehrkostenfinanzierung findet nicht statt.
.
Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sollen die Planungsleistungen der Grundleistungen der Leistungsphasen 1-6 des Leistungsbildes Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 Abs. 1 HOAI 2021 i.V.m. Anl. 14 Nr. 14.1 sowie die Besondere Leistung der ingenieurtechnischen Kontrolle vergeben werden.