Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) ist für den Hochwasserschutz im Bundesland Sachsen – Anhalt verantwortlich. Aufgrund erheblicher Standsicherheitsdefizite soll im Betrachtungsabschnitt im Landkreis Wittenberg eine Deichrückverlegung, also ein Deichneubau des linksseitigen Elbedeiches auf rund 3 750 m erfolgen. Dazu ist ein Dreizonendeich vorgesehen, welcher den Anforderungen der DIN 19712 entspricht.
Der vorhandene Altdeich wird etwa 2 Jahre nach Fertigstellung des Deichneubaues zurückgebaut bzw. geschlitzt.
Aufgrund der Lage des Planungsgebietes in mehreren Schutzgebieten (Biosphärenreservat etc.) sind umfangreiche naturschutzfachliche Leistungen erforderlich.
Als weitere besondere Leistungen sind die Baugrunderkundung, sowohl im Altdeich als auch auf der Trasse des geplanten Deiches, und die Vermessung der Neubautrasse Teil der Planungsleistung.
Anrechenbare Kosten, geschätzter Wert ohne MwSt.: 5 000 000 EUR.
Zu erbringender Leistungsumfang:
a) Objektplanung Ingenieurbauwerk Leistungsphasen 2 bis 7 gemäß Teil 3 Abschnitt 3 der HOAI 2013, Honorarzone 2 Leistungsphase 2 nur teilweise, da bereits Unterlagen vorliegen;
b) HOAI 2013, Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 1, Tragwerksplanung;
§ 51 HOAI; Leistungsbild Tragwerksplanung;
Deichbauwerk: Honorarzone I, Leistungsphase 1 – 4, Mindestsatz;
c) HOAI 2013, Teil 2 Flächenplanung, Abschnitt 2 Landschaftsplanung; § 26 HOAI, Landschaftspflegerischer Begleitplan, Honorarzone 2, Mindestsatz
LP1 -4 § 26, Bezug auf Anlage 7 HOAI;
d) Besondere Leistung Naturschutzfachliche Leistungen:
— Natura2000-Vorprüfung;
— Erstellung Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag.
e) Besondere Leistung Baugrunduntersuchungen
— Baugrunderkundung nach DIN 4020 und DIN 1054 mit Erhebung aller Werte für die Bewertung der Eignung des vorhandenen Materials nach DIN 19 712 und DWA-M-507-1 für Geotechnische Kategorie (GK) 3 für Altdeich;
— Baugrunderkundung nach DIN 4020 und DIN 1054 mit Erhebung aller Werte für die Bewertung der Eignung des vorhandenen Materials nach DIN 19 712 und DWA-M-507-1 für Geotechnische Kategorie (GK) 3, für Neudeich einschl. Setzungsprognosen.
f) Besondere Leistung Ingenieurvermessung
— Beratungsleistungen nach Anlage 1 HOAI: Ingenieurvermessung gemäß HOAI Anl.1 Punkt 1.4.4 (Planungsbegleitende Vermessung), LP 1 bis 4;
— Diese Leistungen werden gemäß Anlage 1 zur HOAI als sogenannte Beratungsleistungen definiert. Die Honorare für die Vermessungstechnischen Leistungen sind in der HOAI nicht verbindlich geregelt. Somit ist eine freie Honorarvereinbarung möglich, wovon hier Gebrauch gemacht wird. Es gelten also keine zwingenden Mindest- und Höchstsätze.
— Für diese Vergabe gilt, dass die Grundleistungen der LP 1 bis LP 4 des Leistungsbildes Planungsbegleitenden Vermessung vollumfänglich zu erbringen sind.