Gegenstand dieser Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 SGB III ist die Aktivierung und berufliche Eingliederung der Teilnehmer. Die Inhalte können alle Aktivitäten der Aktivierung und Unterstützung der Teilnehmer umfassen, die auf eine dauerhafte berufliche Eingliederung gerichtet sind.
Die Teilnehmer sind vom Auftraggeber zugewiesene erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus dem Rechtskreis SGB II. Es handelt sich vorwiegend um junge Menschen mit folgenden Zielsetzungen:
* Berufsorientierung
* Einstiegsqualifizierung
* Ausbildungsplatzsuche
* Ausbildungsvorbereitung
* Arbeitsstellensuche