Rahmenvereinbarung bundesweit über Leistungen der Baubetriebsplanung und des technischen Anmelders, bis 50 TEUR netto je Einzelabruf
siehe II.1.4); Rahmenvereinbarung über 4 Jahre Laufzeit (inkl. 2 Verlängerungsoptionen) ohne feste Mengen-oder Umsatzzusagen