Die Gemeinde Möglingen plant einen Neubau für einen 4-gruppigen Kindergarten mit Ortsteil- und Familienzentrum neben dem bestehenden Gebäude des Kindergartens Strombergstraße zu errichten. In die konzeptionellen Überlegungen mit einbezogen werden sollen ein späterer möglicher Ersatzbau für das bestehende Gebäude des Kindergartens Strombergstraße sowie die Möglichkeit der Schaffung einer Tiefgarage. Die Maßnahme umfasst Neubauflächen für Gruppenräume und Funktionsräume für die Kinder, sonstige Nebenräume, Räume für die Mitarbeiter, Räume für die Elternarbeit sowie ein Familienzentrum.
Hierfür sind die Architektenleistungen der Objektplanung Gebäude gemäß §34 HOAI (2013) zu vergeben.
Die Gemeinde Möglingen plant auf dem Grundstück Strombergstr. 3 (FlSt. 5278/1, 2 778 qm) einen Neubau für einen 4-gruppigen Kindergarten mit Ortsteil- und Familienzentrum zu errichten. In die konzeptionellen Überlegungen miteinbezogen werden sollen ein späterer möglicher Ersatzbau für das bestehende Gebäude des 3-gruppigen Kindergartens Strombergstraße (75 Plätze, ca. 480 qm) sowie die Möglichkeit der Schaffung einer Tiefgarage.
In der Kinderbetreuungseinrichtung sollen 4 Gruppen (100 Plätze) untergebracht werden (siehe Raumprogramm). Zunächst 4 Kindergartengruppen mit 6 Stunden Öffnungszeiten. Um flexibel auf die Bedarfslage der Familien reagieren zu können ist es notwendig, baulich bereits die Voraussetzungen für eine mögliche Betreuung von Kindern unter 3 Jahren zu schaffen. Hier wäre für eine Gruppe ein Schlafraum zu planen (separat zugänglich, kein „gefangener“ Raum). Weiterhin müssen Räume für eine Ganztagesbetreuung vorgesehen werden (Verteilerküche, „Essbereich“, Ruhemöglichkeiten).
Das zu planende Ortsteil- und Familienzentrum soll dem Kindergarten angeschlossen sein, aber separat nutzbar sein (Abendstunden, Wochenende). Zu den Räumen sollen ein Veranstaltungsraum gehören, eine Küche, ein Büro, WCs, optional ein weiterer kleinerer Besprechungsraum.
Das Familienzentrum soll auch vom bestehenden KiGa Strombergstraße genutzt werden können.
Der Außenbereich soll gemeinsam vom neuen Kindergarten und der bestehenden Einrichtung genutzt werden. Ob eine Abgrenzung erforderlich ist, kann erst im weiteren Planungsverlauf geklärt werden.
Auf Ausführungen des Landesjugendamtes (KVJS) zum Bau von Tageseinrichtungen für Kinder wird verwiesen.
Ziel dieses Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb ist die Vergabe der Objektplanung Gebäude gem. §34 HOAI (2013) i. V. mit Anlage 10.1: LPH 1-9.
Kennwerte:
Neubau Kinderbetreuungseinrichtung:
Nutzungsfläche (NUF 1-7) 910 m
Projektvolumen: Baukosten KG 300: 2 370 000 EUR brutto, KG 400: 750 000 EUR brutto
Kostenobergrenze für das Gesamtprojekt: 4 100 000 EUR brutto (Kinderbetreuungseinrichtung), 1 000 000 EUR brutto (Familienzentrum)
Vorläufige anrechenbare Kosten für die Objektplanung Gebäude gem. §34 HOAI (2013): 2 555 672,27 EUR netto zzgl. Ausstattung (KG 600)
Geplante Auftragsvergabe: 6.2018
Geplanter Baubeginn: 8.2019
Voraussichtliche Fertigstellung: 6.2021
Mit der Leistungserbringung ist sofort nach Auftragserteilung zu beginnen.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Zustimmung und sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht.