Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) in einem Kombi-Modell gem. 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. §§ 76ff SGB III.
Zielsetzung ist es, Jugendlichen, die aufgrund einer Lernbeeinträchtigung oder sozialen Benachteiligung besonderer Hilfen bedürfen, durch Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung zu ermöglichen. Der langfristige Übergang in den 1.Arbeitsmarkt ist das Ziel dieser außerbetrieblichen Ausbildung (BaE) im Kombi-Modell.
Zur Zielgruppe gehören – unabhängig von der erreichten Schulbildung – junge Menschen,
— ohne berufliche Erstausbildung,
— die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben und
— die wegen der in ihrer Person liegenden Gründe auch mit ausbildungsfördernden Leistungen nicht in eine Ausbildungsstelle in einem Betrieb vermittelt werden können und deswegen auf eine außerbetriebliche Einrichtung angewiesen sind.
Im sogenannten Kombi-Modell werden die Ausbildungsinhalte – unter Einbeziehung von Kooperationsbetrieben mit Eignung nach §§ 27 ff BBiG/§§ 21 ff HwO – sowohl im Rahmen einer integrativen, als auch kooperativen Ausbildung vermittelt.
Dabei ist der Auftragnehmer verpflichtet innerhalb des Ausbildungszeitraums individuell und möglichst frühzeitig zu vorgegebenen Quoten den Übergang von integrativer zu kooperativer Ausbildung bzw. zu betrieblicher Ausbildung zu gewährleisten.
Die ausgeschriebene Leistung unterteilt sich konzeptionell in 2 Ausbildungsabschnitte:
Der 1. Ausbildungsabschnitt umfasst den Zeitraum vom Ausbildungsbeginn bis zur Beendigung der Zwischenprüfung.
Hier werden für die Abrechnung die festen Daten wie folgt vorgegeben:
Bei den 2-jährigen Ausbildungsberufen endet der erste Ausbildungsabschnitt zum 30.9.2022.
Bei den 3- und 3,5jährigen Ausbildungsberufen endet der erste Ausbildungsabschnitt zum 31.3.2023.
Der 2. Ausbildungsabschnitt umfasst den Zeitraum nach Beendigung der Zwischenprüfung (bzw. 30.9.22 oder 31.3.2023) bis zum Abschluss der Ausbildung.
Im 1. Ausbildungsabschnitt starten alle Auszubildenden in der integrativen Form der BaE.
Mit Beginn des 2. Ausbildungsabschnitts reduziert sich der Anteil integrativer Ausbildungen verbindlich wie folgt:
Mindestens 35 % der zugewiesenen Teilnehmer*innen (Stand 31.1.2022) muss in eine kooperative Ausbildung bzw. in betriebliche Ausbildung übergegangen sein. Es sollen nur noch maximal 65 % der Teilnehmer*innen in integrativer Form der außerbetrieblichen Ausbildung betreut werden.
Es sind alle Möglichkeiten wahrzunehmen, um den Übergang des Auszubildenden auf einen betrieblichen Ausbildungsplatz zu fördern. Jeder Ausbildungsbeginnjahrgang wird separat betrachtet.
Durch die Fortsetzung der Ausbildung in kooperativer Form sollen auch die Chancen einer sich an die Ausbildung anschließenden Beschäftigung für die Teilnehmer erhöht werden.
Dem Auftragnehmer obliegt beim integrativen Modell sowohl die fachtheoretische als auch die fachpraktische Unterweisung der Teilnehmer. Die fachpraktische Unterweisung wird entsprechend des Entwicklungsfortschritts der Teilnehmer durch betriebliche Ausbildungsphasen ergänzt und vertieft.
Bei Fortsetzung der Ausbildung in kooperativer Form werden die fachpraktischen Ausbildungsinhalte ausschließlich durch den Kooperationsbetrieb vermittelt, und fachtheoretisch durch den Auftragnehmer begleitet und unterstützt.
Es soll 2 Lose auf Grund der verschiedenen Berufe geben (pro Los 7 Ausbildungsberufe) mit jeweils 40 Teilnehmerplätzen.
Folgende Berufe werden angeboten:
Los 1:
— Kauffrau/-mann für Büromanagement,
— Kauffrau/-mann im Einzelhandel,
— Verkäufer,
— Kfz-Mechatroniker,
— Elektroniker,
— Friseur,
— Anlagenmechaniker SHK.
Los 2:
— Fachkraft für Lagerlogistik,
— Fachlagerist-in,
— Tischler,
— Maler,
— Lackierer,
— Hauswirtschafter,
— Gala,
— Metallbauer.
Zur Zielgruppe gehören – unabhängig von der erreichten Schulbildung – junge Menschen,
— ohne berufliche Erstausbildung,
— die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben und
— die wegen der in ihrer Person liegenden Gründe auch mit ausbildungsfördernden Leistungen nicht in eine Ausbildungsstelle in einem Betrieb vermittelt werden können und deswegen auf eine außerbetriebliche Einrichtung angewiesen sind.
Im sogenannten Kombi-Modell werden die Ausbildungsinhalte – unter Einbeziehung von Kooperationsbetrieben mit Eignung nach §§ 27 ff BBiG/§§ 21 ff HwO – sowohl im Rahmen einer integrativen, als auch kooperativen Ausbildung vermittelt.
Dabei ist der Auftragnehmer verpflichtet innerhalb des Ausbildungszeitraums individuell und möglichst frühzeitig zu vorgegebenen Quoten den Übergang von integrativer zu kooperativer Ausbildung bzw. zu betrieblicher Ausbildung zu gewährleisten.
Die ausgeschriebene Leistung unterteilt sich konzeptionell in 2 Ausbildungsabschnitte:
Der 1. Ausbildungsabschnitt umfasst den Zeitraum vom Ausbildungsbeginn bis zur Beendigung der Zwischenprüfung.
Hier werden für die Abrechnung die festen Daten wie folgt vorgegeben:
Bei den 2-jährigen Ausbildungsberufen endet der erste Ausbildungsabschnitt zum 30.9.2022.
Bei den 3- und 3,5jährigen Ausbildungsberufen endet der erste Ausbildungsabschnitt zum 31.3.2023.
Der 2. Ausbildungsabschnitt umfasst den Zeitraum nach Beendigung der Zwischenprüfung (bzw. 30.9.22 oder 31.3.2023) bis zum Abschluss der Ausbildung.
Im 1. Ausbildungsabschnitt starten alle Auszubildenden in der integrativen Form der BaE.
Mit Beginn des 2. Ausbildungsabschnitts reduziert sich der Anteil integrativer Ausbildungen verbindlich wie folgt:
Mindestens 35 % der zugewiesenen Teilnehmer*innen (Stand 31.1.2022) muss in eine kooperative Ausbildung bzw. in betriebliche Ausbildung übergegangen sein. Es sollen nur noch maximal 65 % der Teilnehmer*innen in integrativer Form der außerbetrieblichen Ausbildung betreut werden.
Es sind alle Möglichkeiten wahrzunehmen, um den Übergang des Auszubildenden auf einen betrieblichen Ausbildungsplatz zu fördern. Jeder Ausbildungsbeginnjahrgang wird separat betrachtet.
Durch die Fortsetzung der Ausbildung in kooperativer Form sollen auch die Chancen einer sich an die Ausbildung anschließenden Beschäftigung für die Teilnehmer erhöht werden.
Dem Auftragnehmer obliegt beim integrativen Modell sowohl die fachtheoretische als auch die fachpraktische Unterweisung der Teilnehmer. Die fachpraktische Unterweisung wird entsprechend des Entwicklungsfortschritts der Teilnehmer durch betriebliche Ausbildungsphasen ergänzt und vertieft.
Bei Fortsetzung der Ausbildung in kooperativer Form werden die fachpraktischen Ausbildungsinhalte ausschließlich durch den Kooperationsbetrieb vermittelt, und fachtheoretisch durch den Auftragnehmer begleitet und unterstützt.
Es soll zwei Lose auf Grund der verschiedenen Berufe geben (pro Los 7 Ausbildungsberufe) mit jeweils 40 Teilnehmerplätzen.
Folgende Berufe werden angeboten:
Los 1:
— Kauffrau/-mann für Büromanagement,
— Kauffrau/-mann im Einzelhandel,
— Verkäufer,
— Kfz-Mechatroniker,
— Elektroniker,
— Friseur,
— Anlagenmechaniker SHK.
Los 2:
— Fachkraft für Lagerlogistik,
— Fachlagerist-in,
— Tischler,
— Male,
— Lackierer,
— Hauswirtschafter,
— Gala,
— Metallbauer.