Leistungsgegenstand nach Abschluss des Vertrages (Zuschlag) ist die Feinplanung, Lieferung / Erstellung, Inbetriebnahme, Schulung sowie der Systemservice (Pflege) der Fachanwendung (Anwendungssoftware) zur Erbringung der Leistungen im Zusammenhang mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II für das JobCenter des Auftraggebers.
Dies umfasst insbesondere folgende Leistungen:
— Erstellung einer Feinkonzeption,
— Lieferung (dauerhafte Lizenzierung) einer Standardsoftware bzw. Erstellung / Anpassung der Software zur Erfüllung der funktionalen Anforderungen an die zu liefernde Software,
— Installation der Software,
— Schulungsmaßnahmen,
— vollständige und medienbruchfreie Migration der Bestandsdaten, einschließlich historischer Fallentwicklungsdaten aus dem Altsystem,
— Pflege der Software,
— Bereitstellung einer Anwenderhotline.
Der Landkreis Mainz-Bingen plant, das derzeit eingesetzte Fachverfahren „comp.ASS“ des Anbieters Prosozial, Koblenz, zur Erbringung der Leistungen im Zusammenhang mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II durch ein Neusystem zu ersetzen, welches die fachlichen, gesetzlichen und prozessualen Vorgaben der betroffenen Fachbereiche bestmöglich unterstützt (Komplettsystem) und mögliche Optimierungsmaßnahmen durch Digitalisierung, Automatisierung, Integration mit und in vor- und nachgelagerte Verfahren und Lösungen sowie Best-Practice-Prozesse mit Workflowunterstützung ermöglicht.
Die öffentliche Verwaltung wird zunehmend unter der Überschrift „eGovernment“ oder „Digitale Verwaltung“ gefordert. Dies manifestiert sich nicht nur durch das Online-Zugangsgesetz (OZG), sondern im Bereich der Sozialverwaltung u. a. in Anpassungen, die durch das eGovernment-Gesetz des Bundes im Sozialgesetzbuch I und Sozialgesetzbuch X vorgenommen wurden, die mittelbar auch für das Sozialgesetzbuch II gelten (z. B. elektronischer Bescheid gem. § 37 SGB X). Hiervon ist besonders auch der Landkreis Mainz-Bingen als zugelassener kommunaler Träger nach § 6 a SGB II betroffen. Dabei sind die Strategien und Festlegungen des Landkreises zu berücksichtigen.
Angesichts dieser steigenden Anforderungen an das SGB II-Fachverfahren ist die Beschaffung eines neuen Fachverfahrens notwendig.
Die Beauftragung beinhaltet auch die Migration vorhandener Daten mit deren referentieller Integrität, das Einführungsprojekt inkl. Projektmanagement sowie die anschließende Pflege (Systemservice) über 4 Jahre.
Leistungsgegenstand nach Abschluss des Vertrages (Zuschlag) ist die Feinplanung, Lieferung / Erstellung, Inbetriebnahme, Schulung sowie der Systemservice (Pflege) der Fachanwendung (Anwendersoftware) zur Erbringung der Leistungen im Zusammenhang mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II für das JobCenter des Auftraggebers.
Dies umfasst insbesondere folgende Leistungen:
— Erstellung einer Feinkonzeption,
— Lieferung (dauerhafte Lizenzierung) einer Standardsoftware bzw. Erstellung/Anpassung der Software zur Erfüllung der funktionalen Anforderungen an die zu liefernde Software,
— Installation der Software,
— Schulungsmaßnahmen,
— vollständige und medienbruchfreie Migration der Bestandsdaten, einschließlich historischer Fallentwicklungsdaten aus dem AltsystemPflege der Software,
— Bereitstellung einer Anwenderhotline.