Gegenstand des Auftrags ist die Erbringung von Verkehrsleistungen im SPNV auf den Linien RE 16 Ruhr-Sieg-Express (Essen-Hagen-Iserlohn/Siegen), RB 46 Glückauf-Bahn (Bochum-Gelsenkirchen) und RB 91 Ruhr-Sieg-Bahn (Hagen-Iserlohn/Siegen) bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2023.
Es werden Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) mit einem Volumen von ca. 3,4 Mio. Zugkm pro Jahr beauftragt.
Da der bis dahin laufende Verkehrsvertrag zum 31.01.2022 vorzeitig endete und bis dahin kein anderes Eisenbahnverkehrsunternehmen im Rahmen eines Vergabeverfahrens nach den Regelungen des GWB und der VgV ausgewählt werden konnte, haben die Aufgabenträger die Verkehrsdienstleistungen im SPNV bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2023 im Wege einer Notmaßnahme nach Art. 5 Abs. 4 VO (EG) 1370/2007 vergeben. Anderenfalls hätte nach der kurzfristigen, vorzeitigen Beendigung des Verkehrsvertrages die unmittelbare Gefahr einer Unterbrechung der Verkehrsdienste bestanden.
Gegenstand des Auftrags ist die Erbringung von Verkehrsleistungen im SPNV auf den Linien RE 16 Ruhr-Sieg-Express (Essen-Hagen-Iserlohn/Siegen), RB 46 Glückauf-Bahn (Bochum-Gelsenkirchen) und RB 91 Ruhr-Sieg-Bahn (Hagen-Iserlohn/Siegen) bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2023.
Es werden Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) mit einem Volumen von ca. 3,4 Mio. Zugkm pro Jahr beauftragt.
Da der bis dahin laufende Verkehrsvertrag zum 31.01.2022 vorzeitig endete und bis dahin kein anderes Eisenbahnverkehrsunternehmen im Rahmen eines Vergabeverfahrens nach den Regelungen des GWB und der VgV ausgewählt werden konnte, haben die Aufgabenträger die Verkehrsdienstleistungen im SPNV bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2023 im Wege einer Notmaßnahme nach Art. 5 Abs. 4 VO (EG) 1370/2007 vergeben. Anderenfalls hätte nach der kurzfristigen, vorzeitigen Beendigung des Verkehrsvertrages die unmittelbare Gefahr einer Unterbrechung der Verkehrsdienste bestanden.