Rahmenvertrag für Qualitäts– und Projektcontrollingleistungen bei dem Erwerb schlüsselfertiger Wohnanlagen.
degewo erwirbt im Rahmen der strategischen Bestandserweiterung diverse noch zu errichtende
schlüsselfertige Wohnanalgen im Rahmen von Share oder Asset deals.
Es soll die baubegleitende Kontrolle des Vertragssolls der externen Projektentwickler/Verkäufer der schlüsselfertigen Wohnanlagen
im Kontext eines Rahmenvertrages vergeben werden.
degewo erwirbt im Rahmen der strategischen Bestandserweiterung diverse noch zu errichtende schlüsselfertige Wohnanalgen im Rahmen von Share oder Asset deals. Es soll die baubegleitende Kontrolle des Vertragssolls der externen Projektentwickler/Verkäufer der schlüsselfertigen Wohnanlagen
im Kontext eines Rahmenvertrages vergeben werden.
Es sind u.a. die Qualitäten, der Bautenstand, die Bautermine, die Rechnungslegung und die Nachtragsangebote zu prüfen, Mängelbeseitigungen zu überwachen und bei der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüche zu unterstützen.
Hauptleistung: Qualitäts- und Baucontrollingleistungen gemäß der Handlungsbereiche A bis E für Ausführung und Projektabschluss der AHO Heft 9 (5. Auflage Stand März 2020).
Des Weiteren in Teilen Architekten- und Ingenieurleistungen gemäß HOAI Leistungsphase 8 und 9 in der gültigen Fassung. In allen Leistungsbildern jeweils inkl. Überwachung der Mängelbeseitigung.
Gesonderte Nebenleistung bei Bedarf (Phase 0): Im Rahmen von Vertragsverhandlungen, vor Abschluss eines möglichen Erwerbs der schlüsselfertigen Wohnanlage, das Prüfen des Angebotes und
Unterstützung des AG bei Beratungen über das Angebot externer Projektentwickler/Projektverkäufer der schlüsselfertigen Wohnanlagen insbesondere zu enthaltenen Baubeschreibungen und Grundrissen.
Erforderlichenfalls Mitwirkung bei der Abstimmung, Bewertung und Verhandlung der Baubeschreibung und Grundrisse.
Es wird pro Jahr von ca. 2-3 Neubauvorhaben ausgegangen.