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Education and training services

Contract Value:
EUR 765K - 765K
Notice Type:
Contract award notice
Published Date:
28 July 2021
Closing Date:
Location(s):
DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt (DE Germany/DEUTSCHLAND)
Description:
Assistierte Ausbildung (begleitende Phase) gemäß § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. §§ 74 u. 75 SGB III

Das Kommunale Jobcenter Hamm vergibt im Rahmen eines offenen Verfahrens die Durchführung der Maßnahme „Assistierte Ausbildung (begleitende Phase)“ (nachfolgend Maßnahme genannt) nach den Maßgaben der Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Um die Nachhaltigkeit der Integration eines jungen Menschen in ein Ausbildungsverhältnis zu sichern, bedarf es in bestimmten Fällen einer fachlichen und/oder sozialpädagogischen Unterstützung. Für diese Fälle soll die begleitende Phase der Assistierten Ausbildung bereitgestellt werden.

Die begleitende Phase der Assistierten Ausbildung soll jungen Menschen die Fortsetzung sowie den erfolgreichen erstmaligen Abschluss einer Berufsausbildung und damit eine berufliche Integration in den ersten Arbeitsmarkt ermöglichen.

Die Maßnahme umfasst 50 Maßnahmeplätze.

Die begleitende Phase der Assistierten Ausbildung soll jungen Menschen die Fortsetzung sowie den erfolgreichen erstmaligen Abschluss einer Berufsausbildung und damit eine berufliche Integration in den ersten Arbeitsmarkt ermöglichen.

Zur Zielgruppe gehören (i.S. des § 52 SGB III) — unabhängig von der erreichten Schulbildung — lernbeeinträchtigte, sozial benachteiligte junge Menschen sowie junge Menschen mit sonderpädagogischen Förderbedarfen, die:

a. eine Berufsausbildung nicht aufnehmen oder fortsetzen können oder voraussichtlich Schwierigkeiten haben werden, die Berufsausbildung abzuschließen, oder

b. nach der vorzeitigen Lösung eines betrieblichen Berufsausbildungsverhältnisses eine weitere Berufsausbildung nicht aufnehmen oder

c. nach Abschluss einer mit Assistierter Ausbildung unterstützten Berufsausbildung ein Arbeitsverhältnis nicht begründen oder festigen können.

Förderungsberechtigt sind auch junge Menschen, die wegen in ihrer Person liegender Gründe während einer Einstiegsqualifizierung zusätzlicher Unterstützung bedürfen. Die Förderungsberechtigung endet im Fall der Nummer 2 Buchstabe bB.02.b. spätestens 6 Monate nach Begründung eines Arbeitsverhältnisses oder spätestens 1 Jahr nach Ende der Berufsausbildung.

Die zu fördernden jungen Menschen müssen sich mindestens zum Zeitpunkt der Förderbedarfsfeststellung im SGB-II-Leistungsbezug befinden.

Hauptziel der Maßnahme ist die (Wieder-)Herstellung, die Verbesserung oder der Erhalt der Ausbildungsfähigkeit.

Angestrebt wird teilnehmerbezogen im Einzelnen:

— die Beseitigung oder Reduzierung von Sprach- und Bildungsdefiziten,

— der Erwerb fachpraktischer und fachtheoretischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,

— der Erwerb von Schlüsselqualifikationen,

— die Beseitigung oder Reduzierung persönlicher Problemlagen.

Awarded to:
Bildung+Lernen gGmbH, Kamen (DE)
Download full details as .pdf
The Buyer:
Kommunales Jobcenter Hamm AöR
CPV Code(s):
80000000 - Education and training services