Im Rahmen der Konzeptentwicklung werden vorhandene Kompetenzmodelle auf die Komptabilität mit den rechtlichen Vorgaben (v.a. Pflegeberufegesetz und Pflegeausbildungs- und Prüfungsverordnung) geprüft, darauf aufbauend und auf Basis einer Synthese wird ein Konzept für die kompetenzorientierte praktische Prüfung entwickelt. Weiterhin muss im Rahmen des Projekts geprüft werden, inwiefern eine digitale Komponente als Teil der Prüfungen sinnvoll sein könnte.
AP1 Beschaffung
AP2 Projektmanagement
AP3 Synthese
AP4 Erprobung