Leistungsgegenstand ist die Durchführung einer Eingliederungsmaßnahme gemäß § 16 Absatz 1 Satz 1 SGB II in Verbindung mit § 45 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 5 SGB III. Die Maßnahme ist eine Kombination aus Elementen zur Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und der Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme.
Die Angebotssumme ist vom Auftragnehmer anzugeben (Preisblatt). Die Leistung umfasst insgesamt 48 Teilnehmerplätze. Der Auftraggeber ist verpflichtet für die gesamte Vertragslaufzeit eine Mindestteilnehmerplatzzahl in Höhe von 70 % der Gesamtteilnehmerplatzzahl abzunehmen. Bei jeder Verlängerung der Vertragslaufzeit kann der Auftraggeber durch schriftliche Erklärung die Anzahl der Teilnehmerplätze um bis zu 30 % im Vergleich zum Zeitpunkt der Zuschlagerteilung erhöhen oder senken, wobei sich die Vergütung proportional anpasst.
Die Ziele der Maßnahme sind:
— die Überführung der Teilnehmenden in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung,
— die Förderung und Erhaltung der Motivation sowie Begleitung und Unterstützung der Teilnehmenden in den Arbeitsmarkt durch individuelles und intensives bedarfsgerechtes Coaching und
— im Bedarfsfall die Sicherstellung des Übergangs vom Leistungsbezug zur Beendigung der Hilfebedürftigkeit,
— der Auftraggeber gibt einen Zielwert von mindestens 25 % Vermittlungen der Teilnehmenden vor,
— Entscheidend für die Berechnung der erreichten Vermittlungsquote ist der Nachweis einer dreimonatigen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Die erreichte Vermittlungsquote errechnet sich aus der Zahl der Teilnehmenden, die bis zum Stichtag in die Maßnahme eingetreten sind,
— es wird erwartet, dass für 20 % der Teilnehmenden eine Nachbetreuung zielführend ist.