Gegenstand dieser Ausschreibung sind Übernahme, Vorbehandlung und Recycling von gemischten Bau- und Abbruchabfällen (AVV 17 09 04) gemäß den Vorgaben der Gewerbeabfallverordnung;
Nähere Angaben: siehe Vergabeunterlagen.
Der Auftragnehmer hat nicht mineralische gemischte Bau- und Abbruchabfälle (AVV 17 09 04) zu übernehmen. Die übernommenen Abfälle sind gemäß den Anforderungen der Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen vom 18.4.2017 (BGBl. I S. 896), geändert durch Art. 2 Abs. 3 des Gesetzes vom 5.7.2017 (BGBl. I S. 2234), vorzubehandeln. Die aussortierten Wertstoffe sind vorrangig dem Recycling zuzuführen, die verbleibenden Abfälle sind gemäß den Anforderungen der fünfstufigem Abfallhierarchie energetisch zu verwerten bzw. zu beseitigen;
Nähere Angaben: siehe Vergabeunterlagen