Ziele der Sanierung
1) Herstellung eines nachsorgefreien Standortes durch Rückbau aller Gebäude, Anlagen, Fundamentreste und Bodenversiegelungen;
2) Verwahrung der Schächte I und II sowie Nachweis der standsicheren Schachtverfüllsäulen unter Berücksichtigung des Grubenwasserwiederanstieges und eines möglichen Grubenwasseraustrittes;
3) Herstellung einer langfristigen Standsicherheit der Halden;
4) Verminderung des Schadstoffaustrags aus dem Gelände in die Schutzgüter Boden, Grundwasser, Oberflächenwasser und Luft
Aufgabenstellung
Der Auftraggeber beabsichtigt die Erkundung und spätere Sanierung des Standortes Kaisergruben und vergibt die Ingenieurleistungen zum Projekt als Gesamtleistung.
Das Projekt umfasst 3 Sanierungsabschnitte:
— Abschnitt A – Abriss der Gebäude am Standort Kaisergrube-Schacht II und flächige Sanierung des Standortes,
— Abschnitt B – Verwahrung der Schächte Kaisergrube-Schacht I und II,
— Abschnitt C – Sanierung der Halde Kaisergruben.
Abschnitt A – Abriss der Gebäude am Standort Kaisergrube-Schacht II und flächige Sanierung des Standortes Der Auftraggeber ordnet die Leistungen nicht dem Anwendungsbereich der §§ 1ff HOAI zu. Er erwartet ein frei kalkuliertes Angebot (Besondere Leistungen) mit folgendem gegliederten Leistungsumfang:
— Grundlagenermittlung
— Vorplanung
— Erstellung der Anzeige für Rückbau/Abbruch und Flächensanierung
— Abbruchplanung
— Mitwirken bei der Vergabe
— Bauüberwachung
— Beweissicherung an baulichen Anlagen im Umfeld der Maßnahme vor, bei Bedarf während und nach den Abrissarbeiten einschließlich Dokumentation
— Baubegleitende Planung und Projektierung
— Vermessungsleistungen
— Abschlussdokumentation Abschnitt B – Verwahrung der Schächte Kaisergrube-Schacht I und II Bewerber aus Mitgliedstaat Deutschland: Der Auftraggeber ordnet den Schacht den Objekten nach Anlage 12.2 HOAI zu, für die auch bei Bau-/Sanierungsarbeiten am Objekt der Anwendungsbereich der §§ 1ff HOAI gegeben ist. Dazu erwartet er ein Honorarangebot zu Grundleistungen nach § 43 HOAI unter Ansatz der Honorarzone III mit anrechenbaren Kosten (2 800 000,00 EUR) zu den Leistungsphasen 1 bis 8 HOAI; Grundleistungen nach Leistungsphasen 3, 7 und 8 sind teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag). Mögliche Zuschläge zu den Leistungsphasen aufgrund von Planungsanforderungen hat der spätere Bieter mit dem Angebot sichtbar zu kennzeichnen und zur jeweiligen Leistungsposition aufzuführen. Bewerber mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten: frei kalkulierte Leistungen im Umfang der Grundleistungen nach § 43 HOAI zu den Leistungsphasen 1 bis 8 HOAI; Grundleistungen nach Leistungsphasen 3, 7 und 8 sind nur teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag, Anlage 1). alle Bewerber: Als Besondere Leistungen erwartet der Auftraggeber im Zusammenhang mit der Planung der Leistungsphasen 1 bis 5 folgende Leistungen:
— Recherchen in den einschlägigen Archiven, wie Bergarchiv, LfULG, SOBA, Gemeinde, Bergbaumuseum etc., und die detaillierte vermessungstechnische Aufnahme des Schachtbereiches
— Leistungen zur Erkundung und Untersuchung sowie ingenieurtechnischen Bewertung des Schachtkopfes einschließlich Standsicherheitseinschätzung bzw. Gefährdungseinschätzung. Im Zusammenhang mit Leistungsphase 8 erwartet der Auftraggeber nachfolgend aufgeführte Besondere Leistungen:
— örtliche Bauüberwachung
— Baubegleitende Planung und Projektierung
— Vermessungsleistungen
— Abschlussdokumentation Abschnitt C – Sanierung der Halde Kaisergruben Bewerber aus Mitgliedstaat Deutschland: Der Auftraggeber ordnet den Schacht den Objekten nach Anlage 12.2 HOAI zu, für die auch bei Bau-/Sanierungsarbeiten am Objekt der Anwendungsbereich der §§ 1ff HOAI gegeben ist. Dazu erwartet er ein Honorarangebot zu Grundleistungen nach § 43 HOAI unter Ansatz der Honorarzone III mit anrechenbaren Kosten (1 500 000,00 EUR) zu den Leistungsphasen 1 bis 6 HOAI; Grundleistungen nach Leistungsphase 3 sind teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag. Zur Leistungsphasen 3 erbringt der Auftraggeber einen kleineren Teil der Leistungen selbst. Mögliche Zuschläge zu den Leistungsphasen aufgrund von Planungsanforderungen hat der spätere Bieter Auftragnehmer mit dem Angebot sichtbar zu kennzeichnen und zur jeweiligen Leistungsposition aufzuführen. Dazu erwartet der Auftraggeber ein weiteres Honorarangebot:
— Landschaftspflegerischer Begleitplan nach § 26 HOAI unter Einbeziehung einer Grundstücksfläche von 5 ha unter Ansatz der Honorarzone II Bewerber mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten: frei kalkulierte Leistungen im Umfang der Grundleistungen nach § 43 HOAI zu den Leistungsphasen 1 bis 6 HOAI; Grundleistungen nach Leistungsphasen 3 sind nur teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag, Anlage 1) und frei kalkulierte Leistungen zur Erstellung eines Landschaftspflegerischen Begleitplanes nach § 26 HOAI