Umfang der Objektplanungsleistungen:
Seitens des Objektplaners Gebäude sind die Leistungen für Objektplanung (Gebäude) analog § 34 HOAI zu erbringen.
Die Stadt Meppen beabsichtigt den Neubau einer 1. Grundschule (zweizügig),
2. KiTa (3 Krippen- und 2 Kindergartengruppen),
3. Bewegungshalle
Selbstverständlich ist dabei dafür Sorge zu tragen, dass zwischen KITA und Schule eine räumliche Trennung besteht. Ziel der neuen Grundschule ist es hierbei, angesichts geänderter pädagogischer und demografischer Anforderungen ausreichende Raumkapazitäten für eine Zweizügigkeit zu schaffen. Dies beinhaltet neben Klassenräumen vor allem zusätzliche Differenzierungs- und Fachräume, die in sogenannte Cluster organisiert sein sollen.
Es ist geplant, die Leistungsphasen 1 bis 3 und optional darüber hinaus – vorbehaltlich der Fördermittelbewilligung – die Leistungsphasen 4 bis 9 stufenweise zu vergeben.