Die atom- und strahlenschutzrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde des Landes Schleswig-Holstein hat für die jeweiligen strahlenschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zum Umgang mit radioaktiven Stoffen gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 3 StrlSchG für die:
— Transportbereitstellungshalle I (TBH I), zum Antrag vom 24.4.2020 (Doku.-Nr. 20040302hl), und die
— Transportbereitstellungshalle II (TBH II), zum Antrag vom 24.4.2020 (Doku.-Nr. 20040303hl).
Am Standort Brunsbüttel (KKB) Bedarf an sicherheitstechnischen Bewertungen insbesondere auch strahlenschutz-, brandschutz- und bautechnische Aspekte im technischen und administrativ/organisatorischen Bereich.
Die Leistungen umfassen sicherheitstechnische Bewertungen insbesondere auch strahlenschutz-, brandschutz- und bautechnische Aspekte im technischen und administrativ/organisatorischen Bereich. Im Rahmen der sicherheitstechnischen Begutachtung der Genehmigungsanträge zum Umgang mit radioaktiven Stoffen, beinhalten die Prüftätigkeiten insbesondere die:
— Bewertung der Vollständigkeit und Prüfbarkeit der eingereichten Unterlagen,
— Bewertung von im Genehmigungsverfahren vorzulegenden Berichten, und
— Bewertung des Betriebs.
Des Weiteren werden im Rahmen von sonstigen Tätigkeiten u. a. erwartet:
— die fachliche Beratung der Genehmigungsbehörde,
— Abstimmungen und Informationsbereitstellungen mit ggf. weiteren zugezogenen Sachverständigen, sowie
— die Erstellung von Gutachten, sofern der Auftraggeber diese zum Nachweis der Genehmigungsvoraussetzungen für notwendig erachtet und von der Betreiberin nicht eingereicht werden.
Zu den erbringenden Leistungen gehören auch Projekttätigkeiten, wie u. a.:
— Projektleitung, Projektkoordination,
— Qualitätssicherung.