Grundhafte Erneuerung beider Richtungsfahrbahnen der BAB 44 östlich der Talbrücke Lüner Bach bis östlich des Autobahnkreuzes Dortmund/Unna von km 140,820 bis km 145,423 einschl. Erneuerung der Schutzeinrichtungen und der Markierung sowie Verkehrsführungsarbeiten.
Grundhafte Erneuerung beider RF der BAB 44 von km 140,820 bis km 145,423, einschl. Erneuerung der Schutzeinrichtungen und der Markierung sowie Verkehrsführungsarbeiten.
Hauptmassen:
— ca. 60 000 m
— ca. 27 000 m
— ca. 9 000 m
— ca. 46 000 m
— ca. 97 000 m
— ca. 96 000 m
— ca. 86 000 m
— ca. 24 000 m Fugen herstellen;
— ca. 1 500 m Bordanlage erneuern;
— ca. 15 000 m FRS demontieren;
— ca. 17 500 m FRS montieren.
Abweichend von § 97 Abs. 4 GWB ist hier eine Gesamtvergabe beabsichtigt.
Aufgrund der sehr hohen Verkehrsbelastung, der Stauanfälligkeit und der dringenden Sanierungsbedürftigkeit im o.g. Streckenabschnitt sowie insbesondere die aus Gründen der Verkehrssicherheit und zur Reduzierung der Unfallgefahr erforderliche Schließung der AS Unna-Ost, ist die Fahrbahndeckensanierung zwingend im vorgegebenen Zeitraum auszuführen.
Um die Bauzeit zusätzlich zu minimieren und den Bauablauf in dem stark befahrenen und hoch belasteten Streckenabschnitt zu optimieren, kommen Beschleunigungsinstrumente zum Einsatz (Zulassung von Nebenangeboten zur Verkürzung der Einzelfrist für Verkehrsbeschränkungen und Bonus-/Malus Regelungen). Die Zulassung von Nebenangeboten zur Bauzeitverkürzung erfordert zwingend eine Gesamtvergabe, weil nicht prognostizierbar ist, welches Ergebnis der Wettbewerb hinsichtlich der Bauzeit bringen wird.
Damit soll sowohl die Beeinträchtigung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, als auch das Risiko einer Bauzeitverzögerung möglichst geringgehalten werden.