Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung über Liefer- und Dienstleistungen im Bereich Spracherkennungssysteme. Liefergegenstand der Rahmenvereinbarung ist ein serverbasiertes Spracherkennungssystem (on-premise) für eine automatisierte und sprachbasierte Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen. Die Einführung soll pro Universitätsklinikum stufenweise und verteilt über die mehrjährige Vertragslaufzeit erfolgen. Die dafür erforderliche IT-Infrastruktur wird von den Auftraggebern zur Verfügung gestellt.
Mehrere öffentliche Auftraggeber haben vereinbart, den hier ausgeschriebenen Auftrag (Abschluss einer Rahmenvereinbarung) gemeinsam gemäß § 4 Abs. 1 VgV zu vergeben. Einzelaufträge erteilen die Auftraggeber gemäß abgeschlossener Rahmenvereinbarung und unabhängig von anderen beteiligten Auftraggebern.
Vier Auftraggeber (vgl. Auftragsbekanntmachung Abs. I.1) haben vereinbart, den hier ausgeschriebenen Auftrag (Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Liefer- und Dienstleistungen im Bereich Spracherkennungssysteme) gemeinsam gemäß § 4 Abs. 1 VgV zu vergeben. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 48 Monate. Liefergegenstände der Rahmenvereinbarung sind serverbasierte und cloudbasierte Spracherkennungssysteme für eine sprachbasierte Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen. Auf Grund des aktuell noch gültigen Art. 27 Abs. 4 BayKrG werden die vier Auftraggeber initial ein serverbasiertes Spracherkennungssystem gemäß Rahmenvereinbarung beauftragen und einführen. Die erforderliche IT-Infrastruktur (virtualisierte Server-Umgebung) wird von den Auftraggebern zur
Verfügung gestellt.
Jedem Auftraggeber muss es ab Vertragsbeginn mit einer Frist von 6 Monaten grundsätzlich möglich sein, das serverbasierte Spracherkennungssystem gemäß Rahmenvereinbarung in ein cloudbasiertes Spracherkennungssystem zu konvertieren. Die Beschaffung der Einzellizenzen erfolgt über Einzelaufträge verteilt über die gesamte Vertragslaufzeit. Der geplante Bedarf an Lizenzen für den Ärztlichen Dienst und für den Bereich Pflege inkl. dem Medizinisch-technischen Dienst (MTD) kann dem Mengengerüst (Dokument 02) entnommen werden.