Ausgeschrieben wurden die Busverkehrsleistungen im Landkreis Gotha als öffentlicher Dienstleistungsauftrag für die Linien des Regionalbusverkehrs: 810, 812, 813, 820, 821, 822, 823, 830, 831, 840, 841, 842, 843 (in Vorinformation unter N.N. geführt), 844, 845, 846, 850, 851, 852, 853, 854, 856, 857, 860, 861, 862, 865, 870, 871, 880, 881, 890, 891, 892, 893, 894, 895 und für die Linien des Stadtbusverkehrs: A, B, C, E und F.
Die zuvor bezeichneten Busverkehrsleistungen wurden in insgesamt 4 Losen ausgeschrieben, die aus einzelnen Linien bestehen.
Gegenstand der Leistungen, die der Betreiber zu erbringen hat, sind insbesondere:
— Erbringung der direkten Busverkehrsleistungen (Einsatz der notwendigen Busse inklusive Fahrer),
— Ausfertigung und Entwicklung des Fahrplans. Fahrpläne und deren Änderungen sind vor Einholung der Zustimmung der Genehmigungsbehörde nach § 40 Abs. 2 PBefG mit der NVG (Nahverkehrsgesellschaft des Landkreises Gotha mbH) einvernehmlich festzulegen,
— Bewirtschaftung der Haltestellen (Fahrplanaushänge, Reinigung und Winterdienst an den Haltestellen etc.)
Der Auftragnehmer hat Busverkehrsleistungen für die untenstehenden Linien zu erbringen.
Die zuvor bezeichneten Busverkehrsleistungen wurden in insgesamt 4 Losen ausgeschrieben, die aus einzelnen Linien bestehen.
Gegenstand der Leistungen, die der Betreiber zu erbringen hat, sind insbesondere:
— Erbringung der direkten Busverkehrsleistungen (Einsatz der notwendigen Busse inklusive Fahrer),
— Ausfertigung und Entwicklung des Fahrplans. Fahrpläne und deren Änderungen sind vor Einholung der Zustimmung der Genehmigungsbehörde nach § 40 Abs. 2 PBefG mit der NVG einvernehmlich festzulegen,
— Bewirtschaftung der Haltestellen (Fahrplanaushänge, Reinigung und Winterdienst an den Haltestellen etc.)
Für Los 1 – Gebiet „Südwest“ sind Busverkehrsleistungen für die folgenden Linien des Regionalbusverkehrs zu erbringen:
830, 831, 840, 841, 842, 843, 844, 845, 846, 850, 851, 852, 853, 854, 856, 857, 860, 861, 862, 865
Umfang insgesamt: ca. 1.651.000 Fahrplankilometer pro Jahr.
Der Auftragnehmer hat Busverkehrsleistungen für die untenstehenden Linien zu erbringen.
Die zuvor bezeichneten Busverkehrsleistungen wurden in insgesamt 4 Losen ausgeschrieben, die aus einzelnen Linien bestehen.
Gegenstand der Leistungen, die der Betreiber zu erbringen hat, sind insbesondere:
— Erbringung der direkten Busverkehrsleistungen (Einsatz der notwendigen Busse inklusive Fahrer),
— Ausfertigung und Entwicklung des Fahrplans. Fahrpläne und deren Änderungen sind vor Einholung der Zustimmung der Genehmigungsbehörde nach § 40 Abs. 2 PBefG mit der NVG einvernehmlich festzulegen,
— Bewirtschaftung der Haltestellen (Fahrplanaushänge, Reinigung und Winterdienst an den Haltestellen etc.)
Für Los 2 – Gebiet „Nordost“ sind Busverkehrsleistungen für die folgenden Linien des Regionalbusverkehrs zu erbringen:
812, 813, 890, 891, 892, 893, 894, 895
Umfang insgesamt: ca. 833 000 Fahrplankilometer pro Jahr.
Der Auftragnehmer hat Busverkehrsleistungen für die untenstehenden Linien zu erbringen.
Die zuvor bezeichneten Busverkehrsleistungen wurden in insgesamt 4 Losen ausgeschrieben, die aus einzelnen Linien bestehen.
Gegenstand der Leistungen, die der Betreiber zu erbringen hat, sind insbesondere:
— Erbringung der direkten Busverkehrsleistungen (Einsatz der notwendigen Busse inklusive Fahrer),
— Ausfertigung und Entwicklung des Fahrplans. Fahrpläne und deren Änderungen sind vor Einholung der Zustimmung der Genehmigungsbehörde nach § 40 Abs. 2 PBefG mit der NVG einvernehmlich festzulegen,
— Bewirtschaftung der Haltestellen (Fahrplanaushänge, Reinigung und Winterdienst an den Haltestellen etc.)
Für Los 3 – Gebiet „Ost“ sind Busverkehrsleistungen für die folgenden Linien des Regionalbusverkehrs: 870, 871, 880, 881 und die folgenden Linien des Stadtbusverkehrs: B, C, E, F zu erbringen.
Umfang insgesamt: ca. 922.000 Fahrplankilometer pro Jahr.
Der Auftragnehmer hat Busverkehrsleistungen für die untenstehenden Linien zu erbringen.
Die zuvor bezeichneten Busverkehrsleistungen wurden in insgesamt 4 Losen ausgeschrieben, die aus einzelnen Linien bestehen.
Gegenstand der Leistungen, die der Betreiber zu erbringen hat, sind insbesondere:
— Erbringung der direkten Busverkehrsleistungen (Einsatz der notwendigen Busse inklusive Fahrer),
— Ausfertigung und Entwicklung des Fahrplans. Fahrpläne und deren Änderungen sind vor Einholung der Zustimmung der Genehmigungsbehörde nach § 40 Abs. 2 PBefG mit der NVG einvernehmlich festzulegen,
— Bewirtschaftung der Haltestellen (Fahrplanaushänge, Reinigung und Winterdienst an den Haltestellen etc.)
Für Los 4 – Gebiet „Nordwest“ sind Busverkehrsleistungen für die folgenden Linien des Regionalbusverkehrs: 810, 820, 821, 822, 823 und die folgende Linie des Stadtbusverkehrs: A zu erbringen.
Umfang insgesamt: ca. 887 000 Fahrplankilometer pro Jahr.