Der Willersbau wird überwiegend durch die Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften genutzt. Bei dem Gebäude handelt es sich um ein Hörsaal-, Seminar- und Forschungsgebäude mit einer Fläche (BGF) von 14.066 m
Der Willersbau gehört zu den denkmalgeschützten Gebäuden der TUD. Der Auftrag umfasst die Planung der Anlagengruppen 4, 5 (OHNE KG 451, 454) und 6. Die Planung beinhaltet die Erneuerung der gesamten Stark- und Schwachstrominstallation (ohne die oben angeführten KG) und die Planung behindertengerechter Aufzüge. Als Grundlage für die Planung gilt die im Vorfeld erstellte und geprüfte Entscheidungsunterlage (ES). Die bauliche Realisierung zur Sanierung des Gebäudekomplexes soll voraussichtlich in Bauabschnitten ab dem 1. Quartal 2018 erfolgen. Im Planungsprozess sind denkmalschutzrechtliche Belange zu berücksichtigen und das Gebäude ist auf Grundlage eines vorgegebenen Energiekonzeptes entsprechend zu ertüchtigen.
Der Willersbau der Technischen Universität Dresden, genutzt überwiegend durch die Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften, soll in den nächsten Jahren eine umfassende Sanierung erfahren. Bei dem Gebäude handelt es sich um ein Hörsaal-, Seminar- und Forschungsgebäude, direkt am Zelleschen Weg, in unmittelbarer Nachbarschaft zur neuen Zentralbibliothek gelegen. Der Willersbau ist ein Gebäudekomplex (BGF 14.066 m
Gegenstand des Auftrages sind Leistungen der technischen Ausrüstung nach Teil 4 Abschnitt 2 HOAI für die Anlagengruppen 4, 5 (OHNE KG 451, 454) und 6 nach § 53 Abs. 2 HOAI i.V. mit der RLBau Sachsen in der jeweils gültigen Fassung für die Sanierung eines denkmalgeschützten Hochschulgebäudes.
Die KG 440 umfasst die komplette Erneuerung der gesamten Elektroinstallation, Beleuchtung mit Sicherheitsbeleuchtung, Blitzschutz und Erdungsanlage.
In der KG 450 (OHNE 451, 454) ist die komplette Erneuerung der gesamten Schwachstrominstallation sowie der Rauch- und Einbruchmeldeanlage vorgesehen.
In der KG 460 sind drei behindertengerechte Aufzüge gemäß EN 81 zu planen.
Als Grundlage für die Planung dient die im Vorfeld erstellte und geprüfte Entscheidungsunterlage (ES).
Die bauliche Realisierung zur Sanierung des Gebäudekomplexes soll voraussichtlich in Bauabschnitten ab dem 1. Quartal 2018 erfolgen. Im Planungsprozess sind denkmalschutzrechtliche Belange zu berücksichtigen. Darüber hinaus ist auf der Grundlage eines vorgegebenen Energiekonzeptes das Gebäude entsprechend zu ertüchtigen.
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der technischen Ausrüstung nach Teil 4 Abschnitt 2 für die Anlagengruppe 4, 5 (OHNE KG 451, 454) und 6 nach § 53 Abs. 2 HOAI. Zum Leistungsumfang gehört die Erbringung der Leistungsphase 3 sowie 5 bis 8 nach Anlage 15 zu § 55 HOAI, wobei eine stufenweise Beauftragung erfolgt.
Geschätzte Bauwerkskosten (KG 300+400 DIN 276) liegen bei ca. 20 000 000,00 EUR/brutto
Kostengruppe 300: ca.12 000 000,00 EUR
Kostengruppe 400: ca. 8 000 000,00 EUR.
Die voraussichtlich anrechenbaren Kosten betragen für die Anlagengruppe 4 ca. 1 975 000,00 EUR/ brutto, für die Anlagengruppe 5 (OHNE KG 451, 454) ca. 1 303 000,00 EUR/ brutto und für die Anlagengruppe 6 ca. 200 000,00 EUR/ brutto.