Gesucht werden mehrere Rahmenvertragspartner für die Erbringung von Planungsleistungen der Technischen
Ausrüstung im Zusammenhang mit Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden der Gewobag WohnungsbauAktiengesellschaft Berlin und deren Tochtergesellschaften. Der Leistungsumfang der Rahmenvereinbarungen umfasst die Erbringung von Grundleistungen, gemäß Leistungsphasen 1-9 der HOAI.
Die Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin sowie ihre Tochtergesellschaften und Gesellschaften,
An denen die Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin als mittelbarer oder unmittelbarer
Mehrheitsgesellschafter beteiligt ist, sind als städtische Wohnungsbaugesellschaften in der Pflicht, kurzfristig bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und die bereits in ihrem Besitz befindlichen Liegenschaften zu bewirtschaften. Bei der Erfüllung der ihnen obliegenden Aufgaben ergibt sich ein erheblicher Beschaffungsbedarf von Architekten- und Ingenieurleistungen. Die Auftraggeber beabsichtigen den absoluten Großteil der Planung der Technischen Ausrüstung zukünftig über Rahmenvereinbarungen abzurufen. Diese Rahmenvereinbarungen werden mit dem hiesigen Vergabeverfahren ausgeschrieben.
Während der Vertragslaufzeit der gegenständlichen Rahmenvereinbarungen beabsichtigen die Auftraggeber die Durchführung von Umbaumaßnahmen sowie Sanierungen und Erweiterungen der zu bewirtschaftenden Objekte. Die Leistungen der für die jeweiligen einzelnen Aufträge erforderlichen Planungsleistungen für die Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI sind Gegenstand des ausgeschriebenen Rahmenvertrags. Die Häufigkeit und die Projektvolumina der einzelnen Planungsabrufe können nicht abgeschätzt werden, da sie sich am jeweiligen Bedarf während der Vertragslaufzeit orientieren. Die Planung der Technischen Ausrüstung umfasst die Erbringung von Grundleistungen, gemäß Leistungsphasen 1-9 der HOAI. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung vor.
Um insbesondere auch kleinen und mittelständischen Unternehmen die Möglichkeit einer Teilnahme zu geben, wird der Beschaffungsbedarf in 4 Lose aufgeteilt. Das erste Los umfasst Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert von bis zu netto, das zweite Los beinhaltet Aufträge von einem geschätzten Auftragswert von mehr als 50 000 EUR netto und weniger als 100 000,00 EUR netto, das dritte Los beinhaltet Aufträge von einem geschätzten Auftragswert von 100 000 EUR netto bis 200 000 EUR netto und das vierte Los umfasst Aufträge mit einem vorab geschätzten Auftragswert von mehr als 200 000,00 EUR. Für die Lose 1 und 2 werden maximal 50, für das Los 3 maximal 30 und für das Los 4 maximal 20 Rahmenvertragspartner gebunden.
Die jeweiligen Einzelabrufe innerhalb der einzelnen Lose erfolgen gemäß den Bedingungen des Rahmenvertrags. Hierzu liegt dem Rahmenvertrag das Muster eines objektkonkreten Vertrages über die Ausführung von Architekten- und Ingenieurleistungen bei, welcher jeweils objektkonkret für das jeweilige Projekt ausgestaltet wird.
Die Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin sowie ihre Tochtergesellschaften und Gesellschaften,
An denen die Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin als mittelbarer oder unmittelbarer
Mehrheitsgesellschafter beteiligt ist, sind als städtische Wohnungsbaugesellschaften in der Pflicht, kurzfristig bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und die bereits in ihrem Besitz befindlichen Liegenschaften zu bewirtschaften. Bei der Erfüllung der ihnen obliegenden Aufgaben ergibt sich ein erheblicher Beschaffungsbedarf von Architekten- und Ingenieurleistungen. Die Auftraggeber beabsichtigen den absoluten Großteil der Planung der Technischen Ausrüstung zukünftig über Rahmenvereinbarungen abzurufen. Diese Rahmenvereinbarungen werden mit dem hiesigen Vergabeverfahren ausgeschrieben.
Während der Vertragslaufzeit der gegenständlichen Rahmenvereinbarungen beabsichtigen die Auftraggeber die Durchführung von Umbaumaßnahmen sowie Sanierungen und Erweiterungen der zu bewirtschaftenden Objekte. Die Leistungen der für die jeweiligen einzelnen Aufträge erforderlichen Planungsleistungen für die Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI sind Gegenstand des ausgeschriebenen Rahmenvertrags. Die Häufigkeit und die Projektvolumina der einzelnen Planungsabrufe können nicht abgeschätzt werden, da sie sich am jeweiligen Bedarf während der Vertragslaufzeit orientieren. Die Planung der Technischen Ausrüstung umfasst die Erbringung von Grundleistungen, gemäß Leistungsphasen 1-9 der HOAI. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung vor.
Um insbesondere auch kleinen und mittelständischen Unternehmen die Möglichkeit einer Teilnahme zu geben, wird der Beschaffungsbedarf in 4 Lose aufgeteilt. Das erste Los umfasst Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert von bis zu netto, das zweite Los beinhaltet Aufträge von einem geschätzten Auftragswert von mehr als 50 000 EUR netto und weniger als 100 000,00 EUR netto, das dritte Los beinhaltet Aufträge von einem geschätzten Auftragswert von 100 000 EUR netto bis 200 000 EUR netto und das vierte Los umfasst Aufträge mit einem vorab geschätzten Auftragswert von mehr als 200 000,00 EUR. Für die Lose 1 und 2 werden maximal 50, für das Los 3 maximal 30 und für das Los 4 maximal 20 Rahmenvertragspartner gebunden.
Die jeweiligen Einzelabrufe innerhalb der einzelnen Lose erfolgen gemäß den Bedingungen des Rahmenvertrags. Hierzu liegt dem Rahmenvertrag das Muster eines objektkonkreten Vertrages über die Ausführung von Architekten- und Ingenieurleistungen bei, welcher jeweils objektkonkret für das jeweilige Projekt ausgestaltet wird.
Die Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin sowie ihre Tochtergesellschaften und Gesellschaften,
An denen die Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin als mittelbarer oder unmittelbarer
Mehrheitsgesellschafter beteiligt ist, sind als städtische Wohnungsbaugesellschaften in der Pflicht, kurzfristig bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und die bereits in ihrem Besitz befindlichen Liegenschaften zu bewirtschaften. Bei der Erfüllung der ihnen obliegenden Aufgaben ergibt sich ein erheblicher Beschaffungsbedarf von Architekten- und Ingenieurleistungen. Die Auftraggeber beabsichtigen den absoluten Großteil der Planung der Technischen Ausrüstung zukünftig über Rahmenvereinbarungen abzurufen. Diese Rahmenvereinbarungen werden mit dem hiesigen Vergabeverfahren ausgeschrieben.
Während der Vertragslaufzeit der gegenständlichen Rahmenvereinbarungen beabsichtigen die Auftraggeber die Durchführung von Umbaumaßnahmen sowie Sanierungen und Erweiterungen der zu bewirtschaftenden Objekte. Die Leistungen der für die jeweiligen einzelnen Aufträge erforderlichen Planungsleistungen für die Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI sind Gegenstand des ausgeschriebenen Rahmenvertrags. Die Häufigkeit und die Projektvolumina der einzelnen Planungsabrufe können nicht abgeschätzt werden, da sie sich am jeweiligen Bedarf während der Vertragslaufzeit orientieren. Die Planung der Technischen Ausrüstung umfasst die Erbringung von Grundleistungen, gemäß Leistungsphasen 1-9 der HOAI. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung vor.
Um insbesondere auch kleinen und mittelständischen Unternehmen die Möglichkeit einer Teilnahme zu geben, wird der Beschaffungsbedarf in 4 Lose aufgeteilt. Das erste Los umfasst Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert von bis zu netto, das zweite Los beinhaltet Aufträge von einem geschätzten Auftragswert von mehr als 50 000 EUR netto und weniger als 100 000,00 EUR netto, das dritte Los beinhaltet Aufträge von einem geschätzten Auftragswert von 100 000 EUR netto bis 200 000 EUR netto und das vierte Los umfasst Aufträge mit einem vorab geschätzten Auftragswert von mehr als 200 000,00 EUR. Für die Lose 1 und 2 werden maximal 50, für das Los 3 maximal 30 und für das Los 4 maximal 20 Rahmenvertragspartner gebunden.
Die jeweiligen Einzelabrufe innerhalb der einzelnen Lose erfolgen gemäß den Bedingungen des Rahmenvertrags. Hierzu liegt dem Rahmenvertrag das Muster eines objektkonkreten Vertrages über die Ausführung von Architekten- und Ingenieurleistungen bei, welcher jeweils objektkonkret für das jeweilige Projekt ausgestaltet wird.
Die Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin sowie ihre Tochtergesellschaften und Gesellschaften,
An denen die Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin als mittelbarer oder unmittelbarer
Mehrheitsgesellschafter beteiligt ist, sind als städtische Wohnungsbaugesellschaften in der Pflicht, kurzfristig bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und die bereits in ihrem Besitz befindlichen Liegenschaften zu bewirtschaften. Bei der Erfüllung der ihnen obliegenden Aufgaben ergibt sich ein erheblicher Beschaffungsbedarf von Architekten- und Ingenieurleistungen. Die Auftraggeber beabsichtigen den absoluten Großteil der Planung der Technischen Ausrüstung zukünftig über Rahmenvereinbarungen abzurufen. Diese Rahmenvereinbarungen werden mit dem hiesigen Vergabeverfahren ausgeschrieben.
Während der Vertragslaufzeit der gegenständlichen Rahmenvereinbarungen beabsichtigen die Auftraggeber die Durchführung von Umbaumaßnahmen sowie Sanierungen und Erweiterungen der zu bewirtschaftenden Objekte. Die Leistungen der für die jeweiligen einzelnen Aufträge erforderlichen Planungsleistungen für die Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI sind Gegenstand des ausgeschriebenen Rahmenvertrags. Die Häufigkeit und die Projektvolumina der einzelnen Planungsabrufe können nicht abgeschätzt werden, da sie sich am jeweiligen Bedarf während der Vertragslaufzeit orientieren. Die Planung der Technischen Ausrüstung umfasst die Erbringung von Grundleistungen, gemäß Leistungsphasen 1-9 der HOAI. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung vor.
Um insbesondere auch kleinen und mittelständischen Unternehmen die Möglichkeit einer Teilnahme zu geben, wird der Beschaffungsbedarf in 4 Lose aufgeteilt. Das erste Los umfasst Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert von bis zu netto, das zweite Los beinhaltet Aufträge von einem geschätzten Auftragswert von mehr als 50 000 EUR netto und weniger als 100 000,00 EUR netto, das dritte Los beinhaltet Aufträge von einem geschätzten Auftragswert von 100 000 EUR netto bis 200 000 EUR netto und das vierte Los umfasst Aufträge mit einem vorab geschätzten Auftragswert von mehr als 200 000,00 EUR. Für die Lose 1 und 2 werden maximal 50, für das Los 3 maximal 30 und für das Los 4 maximal 20 Rahmenvertragspartner gebunden.
Die jeweiligen Einzelabrufe innerhalb der einzelnen Lose erfolgen gemäß den Bedingungen des Rahmenvertrags. Hierzu liegt dem Rahmenvertrag das Muster eines objektkonkreten Vertrages über die Ausführung von Architekten- und Ingenieurleistungen bei, welcher jeweils objektkonkret für das jeweilige Projekt ausgestaltet wird.