Lieferung von Ökostrom an städtische Objekte inkl. Straßenbeleuchtung für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2026
Die Stadt Neukirchen-Vluyn schreibt die Stromlieferung der Abnahmestellen mit Lieferbeginn 1. Januar 2024 im Offenen Verfahren aus. Mit der Zuschlagserteilung kommt mit dem Auftraggeber ein Stromliefervertrag für alle Abnahmestellen zustande, die in der Leistungsbeschreibung genannt sind. Die Stromlieferung erfolgt im Rahmen eines All-inclusive-Vertrages (Stromlieferung einschließlich Netznutzung). Das Volumen der Ausschreibung beträgt rd. 2,9 GWh/Jahr. Die Belieferung des Auftraggebers hat zu 100 % durch Erneuerbare Energien zu erfolgen. Die Stadt Neukirchen-Vluyn fordert,, dass mindestens 30 % des Ökostroms aus Neuanlagen stammen muss.