Die Stadt Bad Neustadt a. d. Saale plant den Umbau der Alten Amtskellerei zu einem kulturellen Zentrum.
lm Zentrum der Altstadt von Bad Neustadt a. d. Saale bilden die Gebäude der alten Amtskellerei einen auffälligen Sonderbaustein in der umgebenden, einheitlichen Stadtstruktur. Als Konglomerat von Baukörpern verschiedener Epochen erfuhr die Anlage mehrfach Überformung und Umnutzung. Der älteste Gebäudeteil, das sogenannte Hohe Haus, ist in die Mitte des 14. Jahrhunderts zu datieren. Größere Umbauten erfolgten im Jahr 1570. Als jüngster Teil gilt der Querriegel der Dreiflügelanlage in seiner jetzigen Form, der allerdings auch wie der Südwestflügel, ursprünglich im frühen 17. Jahrhundert entstanden sein dürfte. Ab 1817 bis 1996 wurde das Gebäude als Gefängnis genutzt, wodurch sich das Erscheinungsbild des Baukörpers grundlegend veränderte. Zukünftig möchte die Stadt Bad Neustadt in der historisch bedeutsamen ehemaligen Amtskellerei verschiedene öffentliche Nutzungen unter einem Dach ansiedeln. Als primäre Nutzungsschwerpunkte werden Stadtmuseum und Stadtbibliothek, ergänzt durch weitere Angebote wie Veranstaltungsräume, die Gebäude nach der Sanierung nutzen und westlich des Marktplatzes einen zentralen Anlaufpunkt für Bürger und Besucher Bad Neustadts gleichermaßen schaffen. Das Zusammenführen mehrerer Angebote unter einem Dach bietet die Chance zur nachhaltigen Konversion des wertvollen Bestands und stellt eine Chance zur Aktivierung des gesamten Stadtteils dar.
Die Gesamtkosten (KG 200 — 700 brutto nach DIN 276) werden geschätzt mit ca. 15,0 Mio. € - Baubeginn ist geplant Ende 2024, - Fertigstellung und Nutzungsaufnahme ist geplant Ende 2026.
Vorbehaltlich maßgeblicher Förderbescheide/ Finanzierung erfolgt die Beauftragung nach HOAI 2021 Tragwerksplanung §§ 49, 55 Leistungsphasen 1-6 stufenweise. Zunächst sollen Leistungsphasen 1 und 2 vergeben werden.
Durchgeführt wird ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsphase für Planungsleistungen HOAI 2021 Tragwerksplanung §§ 49, 55 Leistungsphasen 1-6 zzgl. Besondere Leistungen.
Mit Inkrafttreten der neuen Fassung HOAI 2021 am 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus.