Um einen effizienten Einsatz der Fördermittel durch sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle zu gewährleisten, ist die entsprechende Begleitung und Administration des Forschungsprogramms erforderlich. Diese bezieht sich insbesondere auf Einhaltung und Erfüllung EU-beihilferechtlicher und zuwendungs- bzw. verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorgaben gemäß den §§ 7, 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie §§ 48, 49 und 49 a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).
Der Projektträger als Auftragnehmer (AN) unterstützt das BMVI als Auftraggeber (AG) in allen Phasen der Projektförderung durch Übernahme von entsprechenden Aufgaben der administrativen Fördermittelbearbeitung.
Der Arbeitsaufwand wird durch die Höhe der jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und der Komplexität der zu bearbeitenden Förderanträge beeinflusst. Vom AG ist ein Fördervolumen von voraussichtlich jährlich mindestens 100 Mio. Euro (Kassenmittel) im Vertragszeitraum zu verwalten. Die Mittel stehen im Energie- und Klimafonds im Titel 686 25 „Entwicklung regenerativer Kraftstoffe“ zur Verfügung. Für das Fördervolumen ist mit einem geschätzten jährlichen Aufwand von rd. 20 Neubewilligungen für F & E Verbundvorhaben mit jeweils bis zu 10 Projektpartnern zu kalkulieren. Zuwendungsempfänger können Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, kommunale Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sein. In begründeten Fällen können auch Vorhaben von gemeinnützigen Organisationen, Gebietskörperschaften sowie Anstalten des öffentlichen Rechts und eingetragene Vereine gefördert werden. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden zur Antragstellung ermutigt. Der PT muss in der Lage sein, Arbeitsspitzen aufgrund einer Veränderung des Fördervolumens oder Erhöhung der Anzahl der Anträge durch einen flexiblen Personaleinsatz auch kurzfristig abzufangen.
Die Unterstützung besteht im Einzelnen aus folgenden Arbeitspaketen:
- AP1: Organisatorische Begleitung sowie Administration von Entwicklungsprojekten nach der maßgeblichen Förderrichtlinie
- AP2: Monitoring der Entwicklungsprojekte
- AP3: Evaluation
- AP4: Unterstützung bei der Verbreitung der Projektergebnisse
- Bedarfs AP5: Auftragsvergabe
- Bedarfs AP6: Unterstützung zur Weiterentwicklung
Im Rahmen der Projektträgerschaft ist eine Beleihung gemäß § 44 Abs. 3 BHO sowie eine Beauftragung mit der treuhänderischen Verwaltung der zur Verfügung gestellten Mittel gemäß § 44 Abs. 2 BHO durch das BMVI vorgesehen.
(nähe Angaben sind der Leistungebeschreibung zu entnehmen).