Beratungsleistung zur technische Umsetzung von Überwachungs- und Auskunftsmaßnahmen
Die geforderten Leistungen bestehen aus der Beratung des Referates ITS 16 zur Erreichung der Standardisierungsziele sowie des zur Erarbeitung der Technischen Richtlinie nötigen stra-tegischen Vorgehens, der Organisation und Durchführung von Besprechungen mit den an der Standarsidierung und an der Erarbeitung der Technischen Richtlinie beteiligten nationalen und internationalen Anbietern, den berechtigten Stellen sowie ggf. Herstellern sowie der Vorberei-tung und der Darstellung von Dokumenten innerhalb dieser Standardisierungsgremien. Der maximale Umfang der Leistungserbringung beträgt 500 Beratungsstunden pro Jahr über die gesamte Laufzeit für die Jahre 2023 bis 2026.