Die ONTRAS Gastransport GmbH (ONTRAS) plant im Zuge des Netzausbaus zum einen die Errichtung einer Anschlussleitung EUGAL mit einer Gesamtlänge von ca. 1 km, DN 600, DP 100 bar von der EUGAL im Bereich Lauchhammer zum Netzknotenpunkt (NKP) Lauchhammer und zum anderen die Errichtung der Ferngasleitung (FGL) 20 mit einer Gesamtlänge von ca. 35 km, DN 800, DP 84 bar vom NKP Lauchhammer zum NKP Spreetal.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Generalplanungsleistungen in folgenden Losen:
- Los 1 - Anschluss EUGAL
- Los 2 - FGL 20
Der Projektstart ist ab Februar 2023 geplant. Die bauliche Realisierung der Baumaßnahmen ist ab 2026 beabsichtigt, sodass die Inbetriebnahme - sowohl der Anschlussleitung EUGAL als auch der FGL 20 - in 2027 erfolgen kann.
Die Generalplanungsleistung umfasst vorrangig Grund- und Besondere Planungsleistungen gemäß HOAI § 43 Objektplanung Ingenieurbauwerke in den Leistungsphasen (LPH) 1 bis 9 für den Neubau der Anschlussleitung EUGAL inklusive aller Nebenanlagen sowie übergeordnete Planungsleistungen. Im Leistungsumfang enthalten sind damit u. a. die Planungsleistungen für den Rohr- und Tiefbau, die Fernmeldetechnik sowie den kathodischen Korrosionsschutz inkl. des Hochspannungsbeeinflussungsgutachtens. Weitere Leistungsbestandteile können ggf. Beratungsleistungen gem. Anlage 1 zu § 3 Absatz 1 HOAI, wie z. B. Leistungen der Umweltverträglichkeitsstudie und/oder weitere im Planverfahren erforderliche Gutachten oder Sachverständigenprüfungen, sein.
Die Generalplanungsleistung umfasst vorrangig Grund- und Besondere Planungsleistungen gemäß HOAI § 43 Objektplanung Ingenieurbauwerke in den Leistungsphasen (LPH) 1 bis 9 für den Neubau der FGL 20 inklusive aller Nebenanlagen sowie übergeordnete Planungsleistungen. Im Leistungsumfang enthalten sind damit u. a. die Planungsleistungen für den Rohr- und Tiefbau, die Fernmeldetechnik sowie den kathodischen Korrosionsschutz inkl. des Hochspannungsbeeinflussungsgutachtens. Weitere Leistungsbestandteile können ggf. Beratungsleistungen gem. Anlage 1 zu § 3 Absatz 1 HOAI, wie z. B. Leistungen der Umweltverträglichkeitsstudie und/oder weitere im Planverfahren erforderliche Gutachten oder Sachverständigenprüfungen, sein.