Verwertung und Transport von Straßenkehricht aus der Straßenreinigung (ASN 20 03 03)
Verwertung von Straßenkehricht. Die Entsorgung des Abfalls hat gemäß den Vorgaben des
Kreislaufwirtschaftsgesetzes
(KrWG) zu erfolgen. Die Bestandteile des Abfallgemischs sind somit vorrangig zu verwerten; nicht verwertbare
Abfälle sind zu beseitigen.
Die beiden Lose werden nur gemeinsam vergeben, es sei denn, die Eigenkosten des Auftraggebers für Los 2
sind niedriger als die im Angebot angegebenen Kosten.
Transport des Abfalls zu einer Entsorgungsstelle.
Die beiden Lose werden nur gemeinsam vergeben, es sei denn, die Eigenkosten des Auftraggebers für Los 2
sind niedriger als die im Angebot angegebenen Kosten.