Fachplanung gem. HOAI § 53 ff, Technische Ausrüstung, Anl. Gr. 5 Fernmelde-u. inf. techn. Anlagen — Gebäudefunk, LPH 1-8, stufenweise Beauftragung, Los 2.
Im Landgericht/Staatsanwaltschaft Kiel sind auf Grund geänderter Anforderungen folgende Baumaßnahmen erforderlich:
— Brandschutzmaßnahmen, insbesondere Anpassungen an der Brandmeldeanlage, Ergänzung von Notbeleuchtung und die Erstellung einer Gebäudefunkanlage,
— Umbau des Datennetzes von LWL auf CAT 7 inkl. Errichtung der dafür zusätzlichen Netzwerkräume,
— Umbau der Gerichtssäle anlässlich der Einführung der elektronischen Gerichtsakte.
Diese Maßnahmen sollen im Los 2 dieses Projektes zusammengefasst werden.
Der Schwerpunkt der Gesamtmaßnahme liegt in der Umsetzung der eAkte und den damit erforderlichen Umbauten in den Gerichtssälen. Je nach Zustand und Erhaltungswert (Denkmalschutz) sind die Säle komplett neu zu gestalten oder die Technik behutsam in den Bestand zu integrieren. Die Säle sind nach den Anforderungen der „Leitlinien zur Realisierung der medientechnischen Ausstattung in Verhandlungssälen“ zu planen und umzusetzen. Insgesamt sind 24 Verhandlungsräume betroffen.
Für den Umbau der Säle sind Bestimmungen zur Barrierefreiheit von der Bauaufsicht entwickelt und als Entwurf zur Verfügung gestellt worden. Diese sind zu beachten, einzuplanen und umzusetzen.
Alle Maßnahmen müssen im laufenden Gerichtsbetrieb stattfinden. Wenige Interimsflächen (Büros und Säle) stehen für die Umsetzung der Maßnahmen zur Verfügung.
Das LG Kiel befindet sich unter Denkmalschutz. Daher müssen die Standardvorgaben der Medientechnik mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden.
In diesem Vergabeverfahren werden Planungsbüros mit Erfahrungen aus ähnlichen Maßnahmen zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert.
Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise, die Leistungen werden jeweils abgerufen.
Die zu erbringenden Leistungen erfordern Erfahrung im Umgang mit dem öffentlichen Bauen, z. B. die Planung nach behördlichen Vorgaben, Denkmalschutz rechtliche Belangen, die Aufstellung von genehmigungsfähigen Finanzunterlagen und die Bearbeitung von Rechnungen und Nachträgen der ausführenden Unternehmen nach den Verwaltungsvorschriften des Landes.