Anknüpfend an die Evaluation in Jahr 2016 soll nun der Projektzeitraum von 2020 bis 2021 als Beitrag zur Erfolgskontrolle nach § 7 Absatz 2 BHO sowie den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften evaluiert werden. Dementsprechend ist eine Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle durchzuführen. Auf Basis der Ergebnisse sollen zudem Handlungsempfehlungen für eine zielorientierte Weiterentwicklung der vzbv-Angebote und zur Optimierung des eigenen laufenden Monitorings durch den vzbv entwickelt werden.
Zur Umsetzung des Projektes sind seitens des Auftragnehmers die nachfolgend beschriebenen Teil-leistungen zu erbringen.
AP 1: Durchführung einer Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle als Beitrag zur Erfolgskontrolle gemäß § 7 Abs. 2 BHO
AP2: Weiterführende Fragestellungen und Handlungsempfehlungen