Arbeitsmedizinische Betreuung (Los 1) und sicherheitstechnische Betreuung (Los 2) gem. § 3 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2) der Unfallkasse Baden-Württemberg soll ab dem 01.April 2022 vergeben werden.
Es sollen im Rahmen dieser Ausschreibung die Aufgaben eines Betriebsarztes/einer Betriebsärztin nach § 3 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2) der Unfallkasse Baden-Württemberg für Komm.ONE und die endica GmbH ab dem 1. April 2022 vergeben werden.
Im Rahmen dieser EU-weiten Ausschreibung werden die Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit nach § 3 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2) der Unfallkasse Baden-Württemberg für Komm.ONE und die endica GmbH ab dem 1. April 2022 vergeben.