Vgl. Ziff. II.2.4.).
Die Planungsleistungen betreffen die Planung eines neuen Deponieabschnitts (Deponieklasse II) inkl. der erforderlichen Sickerwasserableitung. Hierbei sind die Leistungsphasen 1 bis 9 gem. § 43 HOAI (Ingenieurbauwerke) vom Planer zu erbringen. Der neue Deponieabschnitt gliedert sich in mehrere Ausbauabschnitte, für welche jeweils sowohl die Basisabdichtung als auch die Oberflächenabdichtung (LPH 1 bis 4) zu planen sind.
Die Vergabe der Planungleistungen erfolgt stufenweise.
Die Planungsleistungen der LPH 1 bis 4 (Stufe 1) sind für das Gesamtbauwerk zu erbringen.
Die Leistungsphasen 5 bis 9 (Stufe 2) sind zunächst nur für die Basisabdichtung der ersten Ausbauabschnitte, die erforderliche Sickerwasserableitung und eine ggf. erforderliche Zwischenabdichtung zu erbringen.
Zusätzlich wurden/werden im Rahmen der Planung folgende Leistungen beauftragt:
— Erstellung eines Sickerwasserbehandlungskonzeptes;
— Erstellen von Standsicherheitsnachweisen für die Ausbauabschnitte 1 und 2;
— Erstellen von Setzungsprognosen für die Ausbauabschnitte 1 und 2;
— Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe von gutachterlichen Leistungen;
— Prüfen und Werten von Nebenangeboten;
— Prüfen von Nachträgen.