Der Landkreis Harburg (im Folgenden "AG") ist Träger der Schülerbeförderung nach Maßgabe des § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (im nachfolgenden "NSchG") i.V.m. der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Harburg vom 29.10.2018. Danach hat der AG die in seinem Gebiet wohnenden Schüler/innen unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern, was im Wesentlichen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geschieht. Soweit dies mangels vorhandener Linien oder aus anderen Gründen, wie abgelegenen Wohnorten oder Behinderungen nicht möglich ist, fahren die Schüler- und Schülerinnen (im Folgenden "SuS") im freigestellten Schülerverkehr. Dieser unterteilt sich in die Anmietung von Bussen auf bestimmten Routen und in die Individualbeförderung.
Ausschreibungsziel ist der Abschluss eines Beförderungsvertrages mit einem Beförderungsdienstleister für eine Schülerbeförderung, die aufgrund der örtlichen Gegebenheiten (gewichtsbeschränkte Brücken) mit einem entsprechend der Leistungsbeschreibung geeignetem Fahrzeug durchzuführen ist. Die Vergabe der Leistung ist für die Zeit vom 09.01.2023 bis zu den Nds. Sommerferien 2028 für aktuell ca. 24 SuS der Oberschule Jesteburg und 28 SuS der Grundschule Jesteburg vorgesehen. Der dem Angebot zu Grunde liegende ausgeschriebene Leistungsumfang ergibt sich aus dem Fahrplan (Anlage 2) mit einem schultäglichen Volumen montags bis freitags von zurzeit ca. 70,4 Fahrplankilometern sowie zusätzlich schultäglichen ca. 15,8 Fahrplankilometern für den Nachmittagsunterricht für die Fahrtage montags, dienstags und donnerstags.