Auftragsgegenstand ist die Überlassung und Pflege einer 5G Standalone Kernnetz-Software für ein 5G-Campusnetz.
Der Auftragnehmer muss insbesondere folgende Leistungen erbringen:
Zum Betrieb eines Campusnetzes sind neben der Hard- und Software für das RAN ein Kernnetz sowie eine Frequenzzuteilung nötig. Das RAN ist nicht Teil der Ausschreibung. Ebenso ist die Frequenzzuteilung für den Frequenzbereich 3,7-3,8 GHz, der für lokale 5G-Netze vorgesehen ist, bereits erfolgt und somit ebenfalls nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Allerdings muss die Hardware und Software geeignet sein, die Vorgaben der Frequenzzuweisung einzuhalten und mit RAN von Drittanbietern betrieben werden können.
Da das Testnetz in der finalen Ausbaustufe Access Points verschiedener Hersteller inklusive verschiedener SDR-basierten Basisstationen beinhalten soll, dürfen die einzelnen Kernnetz-Komponenten keine Einschränkungen hinsichtlich des gemeinsamen Betriebs mit anderen 3GPP-konformen Basisstationen aufweisen. Um die Forschungsaufgaben der UniBw durchführen zu können, ist es zudem notwendig, dass der Quellcode der Software zur Verfügung gestellt wird und die Softwarelizenz die Forschung an dem Quellcode ermöglicht.
Auftragsgegenstand ist die Überlassung und Pflege einer 5G Standalone Kernnetz-Software für ein 5G-Campusnetz.
Der Auftragnehmer muss insbesondere folgende Leistungen erbringen:
Zum Betrieb eines Campusnetzes sind neben der Hard- und Software für das RAN ein Kernnetz sowie eine Frequenzzuteilung nötig. Das RAN ist nicht Teil der Ausschreibung. Ebenso ist die Frequenzzuteilung für den Frequenzbereich 3,7-3,8 GHz, der für lokale 5G-Netze vorgesehen ist, bereits erfolgt und somit ebenfalls nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Allerdings muss die Hardware und Software geeignet sein, die Vorgaben der Frequenzzuweisung einzuhalten und mit RAN von Drittanbietern betrieben werden können.
Da das Testnetz in der finalen Ausbaustufe Access Points verschiedener Hersteller inklusive verschiedener SDR-basierten Basisstationen beinhalten soll, dürfen die einzelnen Kernnetz-Komponenten keine Einschränkungen hinsichtlich des gemeinsamen Betriebs mit anderen 3GPP-konformen Basisstationen aufweisen. Um die Forschungsaufgaben der UniBW durchführen zu können, ist es zudem notwendig, dass der Quellcode der Software zur Verfügung gestellt wird und die Softwarelizenz die Forschung an dem Quellcode ermöglicht.