In einer vorhandenen LWL-Infrastruktur soll der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes ein unbeschaltetes Glasfaserpaar gegen Entgelt zeitweilig überlassen werden. Die Beschaltung des Übertragungsmediums sowie der Betrieb zur Informationsübertragung für ausschließlich eigene Belange erfolgt in alleiniger Verantwortung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Die Endstellen der einzurichtenden Verkehrsbeziehung befinden sich in den Ortslagen der Stadt Wedel bzw. der Hansestadt Lübeck.