Die neue Kindertagesstätte soll in Brieselang/OT Zeestow in der Gottlieb-Daimler-Straße entstehen. Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Gemeinde Brieselang, liegt innerhalb eines Bebauungsgebietes und ist unbebaut. Ein Bebauungsplan liegt vor und ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Der Neubau der Kita soll in Massivbauweise für ca. 100 Kinder inklusive Außenanlagen errichtet werden.
Das Gebäude soll zweigeschossig in Massivbauweise errichtet werden. Die bisherige Planung sieht eine BGF von 746,5 m² im EG sowie im OG vor. Die Altersgruppen U3 sollen im EG in vier Gruppen á 10 Kinder (insgesamt 40 Kinder) betreut werden. Die Ü3 Kinder, 64 Kinder, sollen im OG in zwei Gruppen á 15 Kinder und zwei Gruppen á 17 Kinder untergebracht werden. Die BGF beträgt nach der Planung insgesamt 1.493 m². Die Außenspielfläche hat eine Größe von 1.462m², was den gesetzlichen Vorgaben nach dem Bbg Kita-Gesetz von mind. 10 m² pro Kind entspricht.
Insgesamt werden folgende Lose (jeweils mit separater Bekanntmachung) vergeben:
- Gebäudeplanung (Los 01)
- Tragwerksplanung (Los 02)
- TGA (Los 03)
- Freianlagen (Los 04)
Diese Bekanntmachung bezieht sich nur auf Los 02.
Das Gebäude soll zweigeschossig in Massivbauweise errichtet werden. Die bisherige Planung sieht eine BGF von 746,5 m² im EG sowie im OG vor. Die Altersgruppen U3 sollen im EG in vier Gruppen á 10 Kinder (insgesamt 40 Kinder) betreut werden. Die Ü3 Kinder, 64 Kinder, sollen im OG in zwei Gruppen á 15 Kinder und zwei Gruppen á 17 Kinder untergebracht werden. Die BGF beträgt nach der Planung insgesamt 1.493 m². Die Außenspielfläche hat eine Größe von 1.462m², was den gesetzlichen Vorgaben nach dem Bbg Kita-Gesetz von mind. 10 m² pro Kind entspricht. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Planunterlagen in Anlage (s.o.).
Die notwendigen acht Stellplätze sollen nach dem derzeitigen Stand der Planung auf einem Nachbargrundstück oder im Straßenraum realisiert werden.
Aufgrund der Bodenverhältnisse, die sich im Einzelnen aus dem Baugrundgutachten der baulab-Prüfstelle Brandenburg vom 07.09.2018 (Anlage 2) ergeben, liegt der Grundwasserstand im Ex-
tremfall bei 50 - 60 cm unter Geländeoberfläche. Hierdurch gestaltet sich die Versickerung des kompletten Regenwassers auf dem Grundstück voraussichtlich schwierig. Zudem besagt das Gutachten, dass auf dem Grundstück Z2-Boden vorliegt und daher ein partieller Bodenaustausch notwendig sein wird. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem Gutachten vom 07.09.2018.