Gegenstand dieses offenen Verfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung gemäß § 21 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung –VGV) über die Durchführung fachgerechter Bergungen und Transporte von Leichen und Leichenteilen im polizeilichen Auftrag und in unaufschiebbaren Fällen in den örtlichen Zuständigkeitsbereichen der Polizeiinspektionen Dorfen, Ebersberg, Erding mit Flughafen München, Freising, Moosburg, Neufahrn und Poing mit Vaterstetten.
Durchführung von Bergungen und Transporten von Leichen und Leichenteilen im polizeilichen Auftrag und in unaufschiebbaren Fällen des Art. 14 Abs. 2 S. 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) im Bereich der Polizeiinspektion Dorfen.Gemeindebereiche Dorfen, Taufkirchen, Lengdorf, Isen, St. Wolfgang, Steinkirchen, Hohenpolding, Inning a. Holz und Kirchberg.Die nachfolgend aufgeführten Zahlen ergeben sich aus den Statistikwerten der Jahre 2016 bis 2018. Sie sind daraus errechnete Durchschnittswerte und geben an, wie oft die jeweiligen Leistungen durchschnittlich pro Jahr zu erbringen waren:Leistung und Anzahl pro Jahra) Transporte zur Leichenhalle: 23b) direkte Transporte vom Auffindeort zur Obduktion und zurück in die Leichenhalle: 1c) Transporte von der Leichenhalle zur Obduktion und zurück in die Leichenhalle: 5d) Zuschläge für Bergung bei erschwerten Bedingungen: 7e) Zuschlag für Wartezeit pro angefangenen 30 Minuten bei Bergung, Transport und Obduktion: 0f) Nachtzuschlag (20.00 Uhr – 6.00 Uhr): 5g) Zuschlag für Sonn- und Feiertage: 4
Durchführung von Bergungen und Transporten von Leichen und Leichenteilen im polizeilichen Auftrag und in unaufschiebbaren Fällen des Art. 14 Abs. 2 S. 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) im Bereich der Polizeiinspektion Ebersberg.Gemeindebereiche Aßling, Baiern, Bruck, Ebersberg, Egmating, Emmering, Frauenneuharting, Glonn, Grafing, Hohenlinden, Kirchseeon, Moosach, Oberpframmern und Steinhöring.Die nachfolgend aufgeführten Zahlen ergeben sich aus den Statistikwerten der Jahre 2016 bis 2018. Sie sind daraus errechnete Durchschnittswerte und geben an, wie oft die jeweiligen Leistungen durchschnittlich pro Jahr zu erbringen waren:Leistung und Anzahl pro Jahra) Transporte zur Leichenhalle: 38b) direkte Transporte vom Auffindeort zur Obduktion und zurück in die Leichenhalle: 3c) Transporte von der Leichenhalle zur Obduktion und zurück in die Leichenhalle: 7d) Zuschläge für Bergung bei erschwerten Bedingungen: 10e) Zuschlag für Wartezeit pro angefangenen 30 Minuten bei Bergung, Transport und Obduktion: 0f) Nachtzuschlag (20.00 Uhr – 6.00 Uhr): 9g) Zuschlag für Sonn- und Feiertage: 7
Durchführung von Bergungen und Transporten von Leichen und Leichenteilen im polizeilichen Auftrag und in unaufschiebbaren Fällen des Art. 14 Abs. 2 S. 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) im Bereich der Polizeiinspektionen Erding mit Flughafen München.Gemeindebereiche Erding, Berglern, Bockhorn, Buch a. Buchrain, Eitting, Finsing, Forstern, Fraun-berg, Langenpreising, Moosinning, Oberding, Neuching, Ottenhofen, Pastetten, Wartenberg, Walpertskirchen, Wörth und der Flughafen München.Die nachfolgend aufgeführten Zahlen ergeben sich aus den Statistikwerten der Jahre 2016 bis 2018. Sie sind daraus errechnete Durchschnittswerte und geben an, wie oft die jeweiligen Leistungen durchschnittlich pro Jahr zu erbringen waren:Leistung und Anzahl pro Jahra) Transporte zur Leichenhalle: 49b) direkte Transporte vom Auffindeort zur Obduktion und zurück in die Leichenhalle: 6c) Transporte von der Leichenhalle zur Obduktion und zurück in die Leichenhalle: 8d) Zuschläge für Bergung bei erschwerten Bedingungen: 13e) Zuschlag für Wartezeit pro angefangenen 30 Minuten bei Bergung, Transport und Obduktion: 0f) Nachtzuschlag (20.00 Uhr – 6.00 Uhr): 10g) Zuschlag für Sonn- und Feiertage: 8
Durchführung von Bergungen und Transporten von Leichen und Leichenteilen im polizeilichen Auftrag und in unaufschiebbaren Fällen des Art. 14 Abs. 2 S. 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) im Bereich der Polizeiinspektion Freising.Gemeindebereiche Freising, Attenkirchen, Allershausen, Hohenkammer, Haag a.d. Amper, Kranzberg, Kirchdorf, Paunzhausen, Langenbach, Marzling, Wolfersdorf, ZollingDie nachfolgend aufgeführten Zahlen ergeben sich aus den Statistikwerten der Jahre 2016 bis 2018. Sie sind daraus errechnete Durchschnittswerte und geben an, wie oft die jeweiligen Leistungen durchschnittlich pro Jahr zu erbringen waren:Leistung und Anzahl pro Jahra) Transporte zur Leichenhalle: 46b) direkte Transporte vom Auffindeort zur Obduktion und zurück in die Leichenhalle: 3c) Transporte von der Leichenhalle zur Obduktion und zurück in die Leichenhalle: 9d) Zuschläge für Bergung bei erschwerten Bedingungen: 16e) Zuschlag für Wartezeit pro angefangenen 30 Minuten bei Bergung, Transport und Obduktion: 0f) Nachtzuschlag (20.00 Uhr – 6.00 Uhr): 13g) Zuschlag für Sonn- und Feiertage: 6
Durchführung von Bergungen und Transporten von Leichen und Leichenteilen im polizeilichen Auftrag und in unaufschiebbaren Fällen des Art. 14 Abs. 2 S. 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) im Bereich der Polizeiinspektion Moosburg.Gemeindebereiche Moosburg, Au, Rudelzhausen, Nandlstadt, MauernDie nachfolgend aufgeführten Zahlen ergeben sich aus den Statistikwerten der Jahre 2016 bis 2018. Sie sind daraus errechnete Durchschnittswerte und geben an, wie oft die jeweiligen Leistungen durchschnittlich pro Jahr zu erbringen waren:Leistung und Anzahl pro Jahra) Transporte zur Leichenhalle: 22b) direkte Transporte vom Auffindeort zur Obduktion und zurück in die Leichenhalle: 1c) Transporte von der Leichenhalle zur Obduktion und zurück in die Leichenhalle: 5d) Zuschläge für Bergung bei erschwerten Bedingungen: 5e) Zuschlag für Wartezeit pro angefangenen 30 Minuten bei Bergung, Transport und Obduktion: 0f) Nachtzuschlag (20.00 Uhr – 6.00 Uhr): 4g) Zuschlag für Sonn- und Feiertage: 4
Durchführung von Bergungen und Transporten von Leichen und Leichenteilen im polizeilichen Auftrag und in unaufschiebbaren Fällen des Art. 14 Abs. 2 S. 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) im Bereich der Polizeiinspektion Neufahrn.Gemeindebereiche Eching, Fahrenzhausen, Hallbergmoos, NeufahrnDie nachfolgend aufgeführten Zahlen ergeben sich aus den Statistikwerten der Jahre 2016 bis 2018. Sie sind daraus errechnete Durchschnittswerte und geben an, wie oft die jeweiligen Leistungen durchschnittlich pro Jahr zu erbringen waren:Leistung und Anzahl pro Jahra) Transporte zur Leichenhalle: 28b) direkte Transporte vom Auffindeort zur Obduktion und zurück in die Leichenhalle: 0c) Transporte von der Leichenhalle zur Obduktion und zurück in die Leichenhalle: 6d) Zuschläge für Bergung bei erschwerten Bedingungen: 8e) Zuschlag für Wartezeit pro angefangenen 30 Minuten bei Bergung, Transport und Obduktion: 0f) Nachtzuschlag (20.00 Uhr – 6.00 Uhr): 7g) Zuschlag für Sonn- und Feiertage: 6
Durchführung von Bergungen und Transporten von Leichen und Leichenteilen im polizeilichen Auftrag und in unaufschiebbaren Fällen des Art. 14 Abs. 2 S. 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) im Bereich der Polizeiinspektion Poing mit Vaterstetten.Gemeindebereiche Poing, Markt Schwaben, Pliening, Anzing, Forstinning, Vaterstetten und ZornedingDie nachfolgend aufgeführten Zahlen ergeben sich aus den Statistikwerten der Jahre 2016 bis 2018. Sie sind daraus errechnete Durchschnittswerte und geben an, wie oft die jeweiligen Leistungen durchschnittlich pro Jahr zu erbringen waren:Leistung und Anzahl pro Jahra) Transporte zur Leichenhalle: 40b) direkte Transporte vom Auffindeort zur Obduktion und zurück in die Leichenhalle: 0c) Transporte von der Leichenhalle zur Obduktion und zurück in die Leichenhalle: 6d) Zuschläge für Bergung bei erschwerten Bedingungen: 11e) Zuschlag für Wartezeit pro angefangenen 30 Minuten bei Bergung, Transport und Obduktion: 1f) Nachtzuschlag (20.00 Uhr – 6.00 Uhr): 10g) Zuschlag für Sonn- und Feiertage: 7