Übernahme städtischer Verpflichtung zur Schneeräumung und zum Bestreuen bei Schnee- und Eisglätte auf Gehwegen, Stufen und Überwegen sowie auf Radwegen in den Wintern 2015/2016 bis 2017/2018. Erfüllung der Winterdienstverpflichtungen gemäß Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über Reinigung, Räumen und Bestreuen der Gehwege für Einzelobjekte in insgesamt 82 Bezirken (Lose) im Einzugsbereich der Landeshauptstadt Stuttgart.