Folgende eigenverantwortlich zu erbringende Leistungen werden insbesondere benötigt:
- eigenverantwortliche Erstellung von 3D-Modellen
- Beratung der Bauleitung
- eigenverantwortliche Projektleitung und/oder -begleitung bei bautechnischen Projekten
- Überprüfung und Begutachtung der Gewerke von externen Dienstleistern, insbesondere baugewerkebasierten Firmen und Fachplanungsbüros
- beratende Fachplanung bei Investitions- und Unterhaltsmaßnahmen
- Beratung bei der Optimierung der baulichen Gebäudebereiche und Anlagen
- eigenverantwortliche Durchführung von Baubegehungen und Risikoeinschätzungen, daraus ableitend Feststellung von Handlungsbedarfen
- eigenverantwortliche Ausarbeitung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und Begleitung bei deren Umsetzung
- eigenverantwortliche Budgetverantwortung inkl. Kostenverfolgung für die zu betreuenden Projekte bzw. den zu betreuenden Projektanteil
- eigenverantwortliche Betreuung von brandschutztechnischen Maßnahmen
Die Umsetzung der beschriebenen Aufgaben erfolgt unmittelbar nach Abschluss der Rahmenvereinbarung. Die Aufwände sind abhängig vom jeweiligen Beratungs-/Prüfgegenstand. Die benötigte Auftragsmenge wird daher voraussichtlich nicht gleichbleibend sein, d. h. es wird Zeiten höherer und Zeiten niedrigerer Auftragsmengen geben. Die Konkretisierung erfolgt im Einvernehmen zwischen Auftraggeberin und Auftragnehmerin im Einzelabruf.